Millionenbetrag

Spahn kauft Luxusvilla

, Uhr aktualisiert am 10.09.2020 10:19 Uhr
Berlin -

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat nach einem Medienbericht eine Luxusvilla im noblen Berliner Stadtteil Dahlem gekauft. Wie das Online-Wirtschaftsmagazin „Business Insider“ berichtet, handelt es sich um eine denkmalgeschützte Immobilie aus den 20er-Jahren.

Laut Bericht hat Spahn das Anwesen gemeinsam mit seinem Ehemann Daniel Funke gekauft, der das Berliner Büro von Hubert Burda Media leitet. Spahn und Funke sollen einen Millionenbetrag bezahlt haben, berichtet „Business Insider“ unter Berufung auf interne Unterlagen des Maklers.

„Ein Investment in dieser Größenordnung dürfte selbst bei Bundesministern Seltenheitswert haben. Zumal Spahn bislang ein bodenständiges Image gepflegt hat“, heißt es in dem Bericht, in dem auch auf Spahns Äußerungen zu Hartz IV vor einigen Jahren verwiesen wird. Laut „Business Insider“ verdient Spahn als Gesundheitsminister und Bundestagsabgeordneter etwa 20.000 Euro brutto im Monat.

Zur Finanzierung könnte laut Bericht eine Eigentumswohnung von Spahn verkauft werden. Das Dachgeschoss-Appartement habe „Holzböden, hohe Wände, an denen schrill poppige Bilder des Berliner Künstlers Lennart Grau hängen“, schrieb der „Stern“ in einer Reportage über Spahn. Vor einigen Jahren war bekannt geworden, dass der FDP-Vorsitzende Christian Lindner die Maisonette-Wohnung in Schöneberg gemietet hat.

Aus informierten Kreisen heißt es laut „Business Insider“, dass Spahn und Funke ihr neues Haus vor dem Einzug noch renovieren wollen. Zuletzt sei es 1950 umgebaut worden. Damals sei aus einer eher schlichten Immobilie eine moderne Villa mit einer Wohnfläche von mehr als 300 Quadratmetern entstanden – und einem eigenen Tresorraum.

Anmerkung der Redaktion: Spahn und sein Ehemann Daniel Funke haben versucht, die Berichterstattung über den Villenkauf anwaltlich untersagen zu lassen. In einem anderen Streit hat das Landgericht Hamburg dies zurückgewiesen, aber die genaue Nennung von Kaufpreis, Darlehen und Grundschuld im Eilverfahren verboten. Wir haben den Betrag daher entfernt.

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