Digitalisierung

E-Rezept: ABDA will keine Glücksritter

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Berlin -

Der Wettbewerb um das E-Rezept hat auch die ABDA aufgeweckt und zu einem eigenen Projekt veranlasst. Im Interview mit der hauseigenen Pharmazeutischen Zeitung (PZ) erläutert Präsident Friedemann Schmidt die Beweggründe und die Pläne: „Ausschlaggebend für uns ist, dass wir als Apothekerschaft die Entwicklung nicht nur kritisch kommentieren und begleiten, sondern sie federführend selbst gestalten wollen.“

„Das Papierrezept gehört natürlich zum tradierten Handwerkszeug der Apotheke“, so Schmidt. Aber heute erwarteten nicht nur die Politik und viele Akteure im Gesundheitswesen, sondern auch Patientengruppen, dass die Verordnung auch digital funktionieren muss. „Und tatsächlich ist das Papierrezept aus heutiger Sicht ein unnötiger Medienbruch“, so der ABDA-Präsident. Der Arzt speichere Medikationsdaten in seinem Praxisverwaltungssystem, drucke aber ein Papierrezept. Die Apotheke verarbeite das Papierrezept wieder digital: „Jetzt geht es darum, auch die Strecke zwischen Arzt und Apotheke digital zu überbrücken, und zwar sicher, diskriminierungsfrei und praktikabel.“

Mit dem eigenen Projekt zum E-Rezept reagiert die ABDA auch auf die Entscheidung des Deutschen Ärztetages im Mai, der laut Schmidt das „Fernbehandlungsverbot dem Grunde nach gekippt hat“. Ein Teil der Ärzteschaft habe sehr schnell Modellprojekte zur Fernbehandlung etabliert. Auch das gesundheitspolitische Umfeld habe die Diskussion beschleunigt. Außerdem versuchten „viele Player, auch systemfremde, mit Projekten und Erlösideen ihr Glück im Gesundheitswesen“. Auch das E-Rezept und seine Lenkung hätten sie mit im Blick.

Für die Apotheke könne das E-Rezept aber nur Vorteile bringen, wenn wichtige Bedingungen erfüllt seien: „Die Entscheidung, in welche Apotheke das Rezept wandert, muss weiterhin beim Patienten liegen. Es sollen keine ‚Rezept-Broker‘ zwischengeschaltet werden, die Rezepte zuweisen und dafür womöglich noch Gebühren abnehmen“, so Schmidt. Und das E-Rezept müsse für die Apotheke praktisch im Handling ausgestaltet werden. Das E-Rezept müsse alles können, „was das Papierrezept heute schon kann – keinesfalls weniger, nach Möglichkeit mehr“.

Das Handling des von der ABDA geplanten E-Rezepts werde sich etwas ändern: Der Arzt erzeuge ein E-Rezept und lade die Verordnungsdaten auf einen geschützten Server ohne personenbezogenen Daten hoch. Vom Server bekomme der Arzt einen einmaligen Identifikationscode für die Verordnung, den er dem Patienten in Form eines Schlüssels, beispielsweise eines QR-Codes, zur Verfügung stelle. Der Patient gebe den Schlüssel dann an seine Apotheke weiter oder auch an eine Vertrauensperson. Auf Wunsch könne er auch ein Papierrezept erhalten.

Mit dem Schlüssel des Patienten könne der Apotheker die Verordnung beliefern, indem er die Datei damit vom Server herunterlade. Verändere der Apotheker die Verordnungsdaten etwa beim Austausch von Rabattarzneimitteln, erzeuge er dafür einen zweiten Datensatz, den er zusammen mit der unveränderten ärztlichen Verordnung über sein Rechenzentrum zur Abrechnung an die Krankenkassen weiterreiche.

Bei der Einführung des E-Rezepts will sich Schmidt an den bereits bekannten Zeitplan halten: Bis zum Jahresende solle der ABDA-Plan mit anderen Heilberufen, Playern und der Politik besprochen werden und ein „Pflichtenheft“ erstellt werden. 2019 soll die Serverstruktur aufgebaut werden und zum Jahresende mindestens ein Modellprojekt laufen. Auch andere Player wie in Baden-Württemberg könnten sich mit eigenen Modellprojekten beteiligen. Im ABDA-System sollen laut Schmidt bereits möglichst viele Versorgungsfälle über das E-Rezept abgewickelt werden. Für die meisten Fertigarzneimittel und auch für Rezepturen werde das gehen. Schwieriger sei das bei dokumentationspflichtigen Arzneimitteln, also BTM-Rezepten oder T-Rezepten. Am Ende müsse das E-Rezept aber alle Funktionen erfüllen.

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