Grippeimpfstoffe

Apotheken können Spahns Reserve bestellen

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Berlin -

Grippeimpfstoffe müssen im Frühjahr bestellt werden – sind die Bestände weg, kann normalerweise nichts mehr nachbestellt werden. In diesem Jahr können Apotheken jedoch zusätzliche Einheiten ordern: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stellt die sogenannte nationale Reserve über die regulären Lieferwege zur Verfügung.

Um für einen Ansturm auf die Grippeimpfung gewappnet zu sein, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zusätzliche Impfstoffe angeschafft: Waren zunächst 4,5 Millionen zusätzliche Dosen geplant, sind es am Ende sogar 6 Millionen geworden.

  • Influsplit Tetra (GlaxoSmithKline)
  • Influvac Tetra (Mylan)
  • Flucelvax Tetra (Seqirus)
  • Vaxigrip Tetra – französische Aufmachung (Sanofi-Aventis)
  • Fluzone High-Dose Quadrivalent – US-Aufmachung (Sanofi-Aventis)

Ein großer Anteil der Reserve entfällt auf Vaxigrip Tetra. Die Packungen tragen keine deutsche Beschriftung und keine Serialisierung, können also ohne Scan ausgebucht werden. Allerdings handelt es sich um Einzelpackungen, die jedoch auch im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verschrieben werden können. Eine PZN gibt es noch nicht.

Apotheken können die Impfstoffe regulär bestellen. „Diese zusätzlichen Impfstoffdosen können zu den normalen Konditionen bestellt werden, bei der Bestellung ergeben sich daher für den Großhandel, für Apotheken und für die Ärzteschaft keine Besonderheiten“, teilt das BMG mit. „Die zusätzlichen Impfstoffe sind ab sofort als Teil der gesamten Menge via übliche Versorgungswege bestellbar. Für nähere Auskünfte zu den Impfstoffen, zur Bestellung oder Verfügbarkeit stehen die oben genannten pharmazeutischen Unternehmen zur Verfügung.“

Eine Ausnahme ist Fluzone, in der EU unter dem Namen Efluelda zugelassen, aber noch nicht verfügbar. Hier hatte Sanofi erst vor einigen Monaten die EU-Zulassung erhalten. Der Impfstoff besitzt die vierfache Antigenmenge im Vergleich zu den herkömmlichen Grippeimpfstoffen und ist für Menschen ab 65 Jahren bestimmt. Die Vakzine kann ausschließlich von Gesundheitsbehörden und dem öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) bestellt werden und soll zur Vorbeugung von Ausbrüchen in Pflege- und Altenheimen und Krankenhäusern oder bei Impfaktionen des ÖGD zum Einsatz kommen.

 

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