„Kein Impfen am Verkaufstresen“

Ärzte: Impfen durch Apotheker ist Gefahr für Patienten

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Berlin -

Mit großer Mehrheit haben sich die Mitglieder der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) kürzlich für Modellprojekte für Grippeschutzimpfungen durch Apotheker ausgesprochen. Dagegen protestieren jetzt die Ärzte des Kammerbezirks. Sie trauen den Apothekern das Impfen nicht zu. Denn für die Ärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) stellen die Impf-Pläne der Apotheker „eine Gefahr für die Patientensicherheit dar“.

Mit deutlicher Kritik reagiert die westfälisch-lippische Ärzteschaft in einer gemeinsamen Erklärung auf Pläne der Apotheker, Grippeimpfungen zunächst im Rahmen von Modellprojekten durchzuführen. Eine entsprechende Änderung ihrer Berufsordnung hatte die Kammerversammlung am vergangenen Wochenende beschlossen. „Die Ausübung der Heilkunde ist Nicht-Ärzten ausdrücklich und aus gutem Grund verboten“, sagt der Präsident der Ärztekammer, Dr. Hans-Albert Gehle.

Gehle verweist auf einen Vorstandsbeschluss der Kammer aus dem letzten Jahr, in dem sich der Vorstand gegen Grippeschutzimpfungen in Apotheken im Rahmen von Modellprojekten ausgesprochen hat. „Die Ärztekammer bleibt bei ihrer Position: Impfen ist eine invasive ärztliche Tätigkeit und stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar“, so Gehle. Beim Impfen könne es zu Komplikationen wie etwa allergischen Reaktionen kommen, dann sei schnelles ärztliches Notfallhandeln erforderlich. „Impfen ohne Arzt gefährdet die Patientensicherheit.“

Einen höheren Impfschutz der Bevölkerung könne man nicht auf Kosten der Versorgungsqualität erreichen. Für das Impfen seien neben den unbedingt erforderlichen ärztlichen Fähigkeiten und ärztlichem Wissen auch geeignete Räumlichkeiten sowie das Einhalten von Hygienebestimmungen und Ausrüstungsstandards nötig. „Es darf kein Impfen am Verkaufstresen geben.“ Gehle warnt zudem wegen möglicher Akutgefahren und Langzeitschäden eindringlich davor, später einmal mögliche Corona-Impfungen von Nicht-Ärzten durchführen zu lassen. „Hier ist ärztliche Kontrolle unerlässlich.“

„Ärzte verfügen nicht nur über die medizinische Qualifikation, die es zur Durchführung einer Impfung benötigt, sie kennen auch die Krankheitsgeschichte ihrer Patienten und können sie kompetent und individuell zur Grippeschutzimpfung und zum Impfen im Allgemeinen beraten. Auch können in den Praxen die nötigen Hygienevorschriften sowie die Privatsphäre der Patienten eingehalten werden – wie steht es um diese Aspekte in den Apotheken? Die von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe erneut angestoßene Diskussion über die Zuständigkeiten beim Thema Impfen ist für mich völlig unangebracht – Impfen ist und bleibt eine ärztliche Tätigkeit!“, stellt auch Dr. Volker Schrage. 2. Vorsitzender der KV, klar.

In der virtuellen AKWL-Mitgliederversammlung stimmten 71 Prozent der Apotheker für Modellprojekte zu Grippeschutzimpfungen und wollen daran teilnehmen, 10 Prozent lehnen das Impfen ab und 19 Prozent sind noch unentschlossen. „Dass Apotheker jetzt in Modellvorhaben impfen können, ist geregelt. Die Frage ist, ob sie es auch flächendeckend umsetzen möchten“, sagte Overwiening. Schon im Herbst könnte es durch die Aufnahme der Impfungen in die Berufsordnung der AKWL zu Modellvorhaben in Westfalen-Lippe kommen, die wiederum vom Apothekerverband (AVWL) zu organisieren seien.

Dort feilt man bereits an einem Vertragsentwurf, um damit in Gespräche mit Krankenkassen zu gehen. Erste Vorabgespräche haben bereits stattgefunden. Der AVWL sei bereit, den Willen des Gesetzgebers umzusetzen und ein solches Modellprojekt zu starten, um so dazu beizutragen, über die von den Ärzten durchgeführten Schutzimpfungen hinaus die Impfquote zu erhöhen. „Der AVWL bemüht sich um eine möglichst breite Beteiligung an dem Projekt.“

 

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