TSVG

600 Millionen Euro mehr für Heilmittelerbringer

, Uhr
Berlin -

600 Millionen Euro sollen die Krankenkassen nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ab kommendem Jahr für die Bezahlung der circa 140.000 in Deutschland in Praxen arbeitende Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen und Diätassistenten ausgeben. Damit sollen die monatlichen Gehälter der Heilmittelerbringer im Durchschnitt um circa 350 Euro steigen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministerium liegen die Arbeitsentgelte dieser Heilberufe mit 2000 bis 2500 Euro Brutto in ambulanten Praxen deutlich unter anderen Gesundheitsfachberufen.

„Es war in der Vergangenheit für diese schwierig, berechtigte Forderungen durchzusetzen“, sagte Spahn. Vor allem in der Physiotherapie gebe es bereits Fachkräftemangel. Als Grund für die unterdurchschnittliche Arbeitsentgelte gilt unter anderem die bisher übliche Anbindung an die Grundlohnentwicklung. Außerdem werden die Gehaltsverhandlungen der Heilmittelerbringer auf regionaler Ebene mit den Krankenkassen geführt. Dabei sei von den Kassen „auf Zeit gespielt“ worden, so Spahn.

Die jetzt vorgesehenen Verbesserungen sollen noch im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) verabschiedet werden und am 1. April 2019 in Kraft treten. Die Verhandlungen mit den Kassen sollen ab dann bundesweit von den Vertretern der Heilberufe mit den Kassen geführt werden. Dabei soll der wachsende Bedarf einer wohnortnahen Versorgung und die berechtigten wirtschaftlichen Interessen berücksichtigt werden. Einbezogen werden soll der Aufwand der Heilmittelerbringer für die notwendigen Vor- und Nachbereitung der Behandlungseinheiten.

Um eine gemeinsame Ausgangsbasis für die Vertragsverhandlungen auf Bundesebene zu schaffen, werden ab April 2019 einmalig und bundesweit die Höchstpreise für Heilmittelleistungen vereinheitlicht. Dazu werden die Preise für die verschiedenen Leistungspositionen jeweils bundeseinheitlich auf den höchsten von einer Krankenkasse gezahlten Preis angehoben. Außerdem erhalten die Heilmittelerbringer größerer Entscheidungsbefugnis im Rahmen von Blankoverordnungen. Kassen und Heilberufe müssen dazu bis März 2020 Indikationen vereinbaren, bei denen die konkrete Auswahl der Heilmittelleistung, die Behandlungsfrequenz und -dauer jeweils durch die Heilberufe entschieden wird.

Um dem Fachkräftemangel in den Heilberufen entgegenzuwirken, soll das Schulgeld für die Ausbildung bundesweit abgeschafft werden. Eine Bund-Länder-AG im Ministerium arbeite dazu an einem Konzept, so Spahn. Dazu sollen „schnellstmöglich“ Ergebnisse vorliegen, so das BMG. Am 12. Dezember sollen innerhalb der Koalition die letzten Details zum TSVG abgestimmt werden. Dann sollen auch diese Vorschläge in den Gesetzentwurf eingearbeitet werden. Im Januar soll es ein Anhörung zum TSVG geben. Vor allem die Ärzte leisten Widerstand gegen die geplante Aufstockung der Pflichtpraxisstunden für GKV-Patienten von 20 auf 25 pro Woche.

Daneben soll die Terminvermittlung ausgebaut werden. Wer einen Arzttermin benötigt und nicht schnell genug bekommt, kann sich künftig unter einer bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116117 an die Kassenärztliche Vereinigung wenden, die dann innerhalb von vier Wochen einen Termin vermitteln muss. Der Service steht an allen Tagen der Woche 24 Stunden zur Verfügung und ist auch online nutzbar. Für die Behandlung von Patienten, die über den Terminservice vermittelt werden, sollen Ärzte Zuschläge erhalten. Ebenso für neue Patienten und solche, die in der offenen Sprechstunde behandelt werden. Zuschläge sind auch für Ärzte vorgesehen, die in ländlichen unterversorgten Regionen praktizieren. Um die ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen sicherzustellen, wird die Kassenärztliche Vereinigung darüber hinaus verpflichtet, eigene Praxen oder mobile Versorgungsalternativen einzurichten.

Ebenfalls beabsichtigt ist ein erleichterter Zugriff auf medizinische Daten. So schreibt der Gesetzentwurf den Krankenkassen vor, ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Einblicke in ihre Daten sollen die Patienten dann auch über ihr Smartphone oder Tablet erhalten. Auch um die Medizinischen Versorgungszentren geht es in der Regierungsvorlage: Sie sollen weiter gestärkt werden. Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Marburger Bund punktet bei Tarifverhandlungen
Unikliniken: 10 Prozent mehr bei reduzierter Stundenzahl
Geld für Ärzte und Medizinstudenten
Kassen kritisieren „Ausgabensteigerungsgesetz“

APOTHEKE ADHOC Debatte