OTC-Marken

BfArM räumt bei Arzneimittelnamen auf

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Berlin -

Im OTC-Bereich sind prominente Marken das A und O. Wenn es allzu werblich wird und an die Substanz geht, schrillen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Alarmglocken. Aktuell kämpft die Zulassungsbehörde gegen Dachmarken für Produkte mit unterschiedlichen Wirkstoffen. Zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat das BfArM heute außerdem eine Leitlinie veröffentlicht, anhand derer alle Neueinführungen geprüft werden sollen. Irreführende und verharmlosende Arzneimittelnamen sollen so künftig verhindert werden.

Demnach werden künftig die Grenzen für die Auswahl von Arzneimittelnamen deutlich enger gesetzt. Verwechslungen und Fehlanwendungen durch unklare, irreführende und verharmlosende Namen sollen laut BfArM nicht mehr möglich sein.

Die neue Leitlinie sei eine Reaktion auf die Vorgehensweise der Industrie, die bei der Namenssuche zunehmend auch Marketingstrategien in den Vordergrund stelle. Verharmlosend seien zum Beispiel Begriffe wie „super“ und „express“.

Pauschale Aussagen, was künftig erlaubt ist und was nicht, sind laut einem Sprecher des BfArM nicht möglich. Die Leitlinie soll als Arbeitsgrundlage für Einzelfallentscheidungen dienen. Die Leitlinie gilt nur für neue Arzneimittel. Für den Bestandsmarkt wird es daher keine Änderungen geben.

In der Leitlinie wird auch festgelegt, wie Generika benannt werden sollen. Irreführende und uneindeutige Abkürzungen des Herstellernamens in der Bezeichnung sollen unzulässig werden. Auch Phantasienamen dürfen nicht irreführend oder verharmlosend sein.

Gibt es für ein Arzneimittel mit gleicher Wirkstärke ein apothekenpflichtiges und ein verschreibungspflichtiges Produkt, so soll dies künftig deutlicher angegeben werden. Laut BfArM könnte ein Hinweis auf die Indikation im Produktnamen einer Verwechslung vorbeugen.

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