Illegale Arzneimittelausfuhr

Bewährungsstrafen für Benzo-Apotheker

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Berlin -

Das Landgericht Landshut hat zwei weitere Apotheker der „Benzo-Bande“ verurteilt. Beide erhielten Bewährungsstrafen. Bereits Ende Januar hatte das Gericht die anderen sieben Mitglieder verurteilt. Alle Angeklagten hatten im großen Stil illegalen Handel mit Arzneimitteln betrieben, die im Ausland dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen.

Das Gericht hatte bereits Geldstrafen in Höhe von 169.800 Euro gegen die anderen Angeklagten verhängt. Insgesamt war die „Benzo-Bande“ beschuldigt, in 55.850 Fällen unerlaubt Betäubungsmittel ausgeführt zu haben.

Die Verfahren der Apotheker Dirk S. und Helga G. waren abgetrennt worden, weil das Gericht feststellen musste, in welchem Umfang sie beteiligt waren. Das ist nun geklärt: Dirk S., der eine Apotheke in Wiesbaden betreibt, wurde laut einem Gerichtssprecher „wegen bandenmäßigen unerlaubten Ausfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 19 Fällen in Tatmehrheit mit gewerbsmäßiger unerlaubter Ausfuhr von Betäubungsmitteln in 7129 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt“.

Bei Helga G. wurden fünf Fälle bandenmäßiger unerlaubter Ausfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tatmehrheit mit gewerbsmäßiger unerlaubter Ausfuhr von Betäubungsmitteln in 2917 Fällen festgestellt. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Helga G. arbeitet als Apothekerin in der Schweiz.

Alle Angeklagten waren bereits im Vorfeld geständig, was sich positiv auf das Strafmaß auswirkte. Die Strafen liegen zwischen sieben Monaten und zwei Jahren auf Bewährung und Geldstrafen bis zu 72.000 Euro (360 Tagessätze je 200 Euro). Diese Summe muss ein Apotheker aus dem bayerischen Leinburg bezahlen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Schon vor Prozessauftakt gab es eine Verständigung. „Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde festgelegt, dass es sich um minderschwere Fälle handelt“, so der Sprecher des Landgerichts Landshut. Die Ermittlungen liefen seit 2008. Die Angeklagten sollen sich laut Anklageschrift im Jahr 2005 „zu einer Bande zusammengeschlossen haben“. Die Angeklagten sollen Medikamente, die als sogenannte „ausgenommene Zubereitungen“ im Verkehr mit dem Ausland dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, vor allem in die USA verkauft haben. Betroffen waren insbesondere Alprazolam, Clonazepam, Diazepam, Lorazepam und Zolpidem.

Eine Apotheke in Fürth soll allein im Zeitraum September 2005 bis Oktober 2006 unter anderem 20.940 Valiumtabletten, 15.700 Tabletten Xanax (Alprazolam) und 14.640 Tabletten Diazepam verschickt haben. Abnehmer waren ausschließlich Kunden in den USA.

Im Rahmen der Bestellungen mussten die Kunden online einen Fragebogen ausfüllen. Dieser wurde, so die Anklageschrift, nach dem gemeinsamen Tatplan online Ärzten in Tschechien, Lettland und der Schweiz übermittelt. „Diese konnten die Bestellung nur akzeptieren oder ablehnen“, so die Anklageschrift, „eine sachliche Prüfung der Angaben des Kunden durch den Arzt erfolgte nicht“. Akzeptierte der Arzt die Bestellung, wurden automatisch Rezepte mit den Kundendaten und der bestellten Arzneimittelmenge erstellt, die online an Apotheker in Deutschland übermittelt wurden.“

Die Kunden bezahlten mit Kreditkarte, die Erlöse aus den Bestellungen flossen an eine Gesellschaft in der Schweiz. Deren Inhaber soll auch der Initiator des gesamten Vorhabens gewesen sein. Er knüpfte die Kontakte mit den übrigen Angeklagten und erklärte ihnen das Geschäftsmodell. Und er kassierte den Löwenanteil der Pharma-Bande: allein im Zeitraum April 2006 bis Dezember 2007 wurde ein Umsatz von über 15 Millionen US-Dollar erzielt. Das Callcenter für die Bestellungen hatte seinen Sitz in der Ukraine.

Die Apotheker kassierten laut Anklageschrift pro Versand drei bis sieben Euro. Launiges Detail: Intern informierten die Bandenmitglieder einander fortlaufend via Skype, SMS und Mobiltelefon über den aktuellen Stand der Bestellungen, oft verklausuliert als „Spielstand und Tore“.

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