Umstrittene Werbeaussagen

Löwe lässt Apotheker-Anwalt abblitzen

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Berlin -

Der Streit um das Zahnfleischpflege-Gel Parodont geht vermutlich vor Gericht. Hersteller DS Produkte wird die von Apotheker Christian Kraus geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben. Die Streitparteien sind unterschiedlicher Auffassung, ob es sich bei Parodont um ein Kosmetikum oder ein nicht zugelassenes Arzneimittel handelt.

Zahnarzt Ismail Özkanli hatte in der TV-Sendung „Höhle der Löwen“ sein Produkt präsentiert und sich von den Investoren in der Sendung eine Beteiligung in Höhe von 100.000 Euro eingesammelt. Der Berliner verkaufte innerhalb kürzester Zeit 570.000 Tuben im Mass Market, das Zahnfleischpflegegel war vorübergehend für Apotheken und ihre Großhändler gar nicht mehr zu haben.

An der Präsentation in der Sendung bei Vox hatte sich Apotheker Kraus gestoßen. Aus seiner Sicht dürfte Parodont nämlich gar nicht im Mass Market angeboten werden. Spätestens seit der Ausstrahlung der Folge der Höhle der Löwen würden Verbraucher die Creme nämlich für ein Arzneimittel halten, so der Vorwurf. Verschiedene in der Sendung getätigte Aussagen passten nicht zu einem Kosmetikum. Aufgrund der überproportionalen Medienpräsenz seien die Angaben geeignet, dem Produkt den Anschein eines Arzneimittels zu verleihen.

Bei DS Produkte gibt man sich geradezu überrascht: Die meisten der getätigten Werbeaussagen seien gar nicht vom Hersteller getätigt worden, der Firma auch nicht zuzurechnen. Zudem sei das Präparat aufgrund der Bezeichnung und Verpackung klar als Kosmetikum zu erkennen. Und zu guter Letzt weise das Gel die pflegende antibakterielle Wirkung tatsächlich auf, so dass auch in dieser Hinsicht von einer Irreführung keine Rede sein könne.

In der TV-Sendung habe Özkanli sein Produkt vorgestellt. Ralf Dümmel war – neben Carsten Maschmeyer – als Risikokapitalgeber eingestiegen. Dümmel steht als einer von drei Geschäftsführern hinter der abgemahnte Firma DS Produkte. Dort habe man überhaupt erst durch die Präsentation in der Höhle der Löwen von Parodont erfahren.

Deshalb könnten der Firma die Aussagen des Zahnarztes auf keinen Fall zugerechnet werden, argumentieren die Anwälte: Eine nachträgliche Zurechnung von Aussagen Dritter widerspreche jeglichen Haftungsregeln, bekam Apotheker Kraus zur Antwort. Dasselbe gelte für die ebenfalls angegriffene Präsentation beim Shoppingsender QVC. Özkanli habe sein Produkt entwickelt und selbst seit Jahren im Handel. Für eigene Aussagen in Sendungen sei nur er selbst verantwortlich.

Im Übrigen sei für Verbraucher klar ersichtlich, dass es sich um ein Kosmetikum handele und nicht um ein Arzneimittel, argumentieren die DS-Anwälte weiter. Das das Zahnfleichpflege-Gel nicht als Arzneimittel präsentiert werde, handele es sich auch nicht um ein unzulässig vertriebenes Fertigarzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG). Der Vertrieb von Kosmetika sei ohne arzneimittelrechtliche Zulassung möglich, erinnern die Anwälte.

Die getroffenen Wirkaussagen seien überdies bezüglich der kosmetischen und antibakteriellen Wirkung zutreffend. Dies könne jederzeit durch entsprechende Studien nachgewiesen werden. Die geforderte Unterlassungserklärung wird die Firma damit nicht abgeben.

Kraus und sein Anwalt Moritz Diekmann finden es verwunderlich, dass nun niemand für die getroffenen Aussagen verantwortlich sein will, mit denen in den ersten Tagen nach der Ausstrahlung des zuvor aufgezeichneten Beitrags mehr als eine halbe Million Packungen verkauft wurden. Man werde jetzt wohl vor Gericht gehen, kündigte das Gespann an.

In der Höhle der Löwen wurde über „altägyptische Heilöl“ unter anderem gesagt, dass es Zahnfleischtaschen schließe und das Zahnfleisch wieder an den Zahn anhefte. Die Creme helfe nicht nur bei Parodontitis, Zahnfleischbluten und Zahnfleischentzündung, sondern auch bei Prothesendruckstellen, Aphten, Herpes und gerissenen Lippen.

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