Monopolkommission

Die unbewussten Preisabsprachen der Versender

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Berlin -

Fluch und Segen der Online-Händler: Preise lassen sich im Netz in Sekundenbruchteilen anpassen. Um sich im Wettbewerb zu jeder Zeit optimal zu positionieren, übernehmen heute Roboter diese Aufgabe. Auch einige Versandapotheken benutzen solche Tools. Die Monopolkommission hat die Gefahr von Preisalgorithmen erkannt: Wettbewerber maximieren ihre Gewinne, indem sie ihre Preise automatisiert nach oben treiben. Kollusion nennt man diese Form der verdeckten Kooperation.

Wettbewerbshindernde Effekte durch den Einsatz von Preisalgorithmen werden insbesondere im Zusammenhang mit Kollusion für möglich gehalten, heißt es im Gutachten der Monopolkommission. Unter kollusivem Verhalten wird typischerweise ein Marktergebnis verstanden, bei dem Unternehmen durch eine Form von Koordinierung höhere Gewinne als im Wettbewerb erzielen – zulasten der Verbraucher.

„In datenintensiven Wirtschaftsbereichen wie der Internetwirtschaft können Preisalgorithmen Kollusion erleichtern, indem kollusives Verhalten automatisiert und damit technisch beschleunigt wird“, so das Gutachten der Monopolkommission. Der Einsatz von Preisalgorithmen könne dabei abgestimmtes Verhalten unter Marktteilnehmern überflüssig machen.

Für das Arznei-Vergleichsportal Medizinfuchs gibt es etwa eine Schnittstelle zu der Software „PriceKeeper“ des Shopanbieters Mauve. Hier können Versender seit zwei Jahren Preiskorridore festlegen und so eine automatische Anpassung ihrer Preise auslösen. Senkt ein Mitbewerber seinen Preis für Voltaren, zieht der eigene Shop nach, damit das Angebot wieder oben steht. Mit weiteren Filtern kann das eigene Angebot präziser gesteuert werden, etwa indem man einzelne konkurrierende Anbieter aus dem Vergleich ausschließt. Das kann in der Theorie zu einer Abwärtsspirale der OTC-Preise führen – denkbar ist aber ebenso eine Entwicklung in die andere Richtung.

Die Monopolkommission wünscht sich deshalb eine strengere Überwachung dieses Sektors. Die Entdeckung kollusiven Verhaltens auf Seiten der Unternehmen durch Kartellbehörden ist regelmäßig schwierig, warnt das Gutachten. Abgestimmte Verhaltensweisen sind beim Einsatz von Preisalgorithmen noch schwieriger nachzuweisen als ohnehin schon.

Nach dem Vorschlag der Monopolkommission sollten die Märkte im Hinblick auf Kollusionsrisiken beobachtet werden. Dies sollte im Wege kartellbehördlicher Sektoruntersuchungen geschehen. Verbraucherschutzverbänden sollte dabei das Recht eingeräumt werden, solche Maßnahmen zu initiieren.

Da Preisalgorithmen häufig nicht von den Unternehmen selbst entwickelt würden, sondern von IT-Dienstleistern, stellt die Monopolkommission die Frage der Verantwortlichkeit. „Die Haftung solcher Dritter sollte grundlegend überprüft werden“, so der Vorschlag.

Ob Preisalgorithmen Einfluss auf Kollusion haben, hängt laut Monopolkommission von den strukturellen Eigenschaften des jeweiligen Marktes ab sowie von weiteren angebots- und nachfrageseitigen Faktoren. Zu den typischen Merkmalen anfälliger Märkte zählen hohe Markteintrittshürden, eine eher geringe Anzahl an Unternehmen und eine hohe Markttransparenz.

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