AvP-Insolvenz

Kammer und Verband bitten Kretschmann um Rettungsschirm

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Berlin -

Als Folge der AvP-Insolvenz fordern jetzt Landesapothekerverband (LAV) und Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK) die Landesregierung auf, Finanzhilfen zur Rettung von Apotheken zur Verfügung zu stellen. Verband und Kammer haben dazu gemeinsam einen Hilferuf-Brief an den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) verfasst. Danach könnten in Baden-Württemberg knapp 500 Apotheken von der AvP-Insolvenz betroffen sein. Bundesweit würden die offenen Forderungen auf 300 Millionen Euro geschätzt.

Laut gemeinsamer Mitteilung von Verband und Kammer schildert das Schreiben die Sachlage und „eindringlich die unmittelbare Betroffenheit der beteiligten Apotheken“. Es stünde fest, dass „ein kompletter Forderungsausfall eine Vielzahl von Apotheken – auch in Baden-Württemberg – völlig unverschuldet in eine existenzielle Bedrohungslage bringen wird, die in manchen Fällen mit wochenlangen coronabedingten Umsatzrückgängen kumuliert.“ Die Präsidenten Fritz Becker (LAV) und Dr. Günther Hanke (LAK) warnen: „Bei einem Zahlungsausfall ist das Geld für die Apotheken verloren.“ Dies sei eine Situation, die für viele Apotheken das Aus bedeuten würde, so der Brief weiter. Die Organisationen bitten den Ministerpräidenten um Prüfung, inwieweit es möglich sei, „die unverschuldet in Not geratenen Apotheken aus Mitteln des Landes zu unterstützen“.

Im Flächenstaat Baden-Württemberg versorgten etwa 2400 Apotheken die Bevölkerung mit Arzneimitteln. Von der AvP-Insolvenz dürfte rund jede fünfte Apotheke betroffen sein – knapp 500 Apotheken. „Experten schätzen den Gesamtschaden für die bundesweit betroffenen Apotheken auf über 300 Millionen Euro. Genaue Zahlen für das Bundesland Baden-Württemberg liegen derzeit nicht vor“, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung.

Beim insolventen Rechenzentrum AvP seien in vielen Fällen die Gelder des Abrechnungsmonats August nicht an die Apotheken ausgezahlt worden. Dieses Geld umfasse nicht nur das Honorar der Apotheke für ihre pharmazeutisch erbrachte Leistung, sondern auch den reinen Warenwert der abgegebenen Arzneimittel – „Beträge, die die Apotheke ihren Vorlieferanten schuldet und nun die Apotheke unverschuldet in existenzielle Schwierigkeiten bringen“.

 

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