Schweinegrippe

Impf-Apotheken werden ausgelost

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Losverfahren oder Telefonanrufe: In ganz Deutschland werden zurzeit die Apotheken ausgewählt, die sich an der Verteilung des Schweinegrippe-Impfstoffs beteiligen dürfen. Die Auswahlverfahren sind von Land zu Land, von Kreis zu Kreis unterschiedlich. Fallbeispiel Nordrhein-Westfalen: Das Gesundheitsministerium überlässt die Auswahl der Apotheken den Behörden vor Ort. Die Ämter in den 31 Kreisen und 23 kreisfreien Städten stehen unter Zeitdruck: In etwa drei Wochen soll mit den Impfungen begonnen werden.

Amtsapotheker und Gesundheitsämter seien bei der Festlegung der Kriterien und der Auswahl frei, bestätigte ein Sprecher des Ministeriums gegenüber APOTHEKE ADHOC. Einzige Vorgabe aus Düsseldorf: Die ausgewählten Apotheken müssen eine Betriebserlaubnis besitzen und kühlpflichtige Arzneimittel lagern können.

Apothekerkammern und -verbände können die Behörden bei der Auswahl lediglich beraten. So empfiehlt der Apothekerverband Nordrhein, die Nähe der Apotheken zu den Impfstellen und ihre Erfahrung bei der Impfstoffauslieferung zu berücksichtigen.

Die Auswahlkriterien der Behörden gehen teilweise über diese Punkte hinaus: Einige Amtsapotheker legen Wert auf ausreichendes Apothekenpersonal, damit bei Bedarf schnell geliefert werden kann. Die Warenlagerung durfte bei Kontrollen in der Vergangenheit nicht beanstandet worden sein. Weitere Voraussetzungen sind etwa Faxgeräte oder E-Mail-Adressen, auf die idealerweise das gesamte Apothekenteam Zugriff hat.

Viele Gesundheitsämter und Amtsapotheker wollen die Apothekenanzahl beschränken, um die Organisation möglichst einfach zu halten. Da jeweils 500 Dosen ausgeliefert werden, kommt ohnehin nicht jede Apotheke in Betracht. Während in einigen Kreisen das Los unter zuvor ausgewählten Apotheken entscheidet, fragen andere Kreise zunächst alle Apotheken nach ihrer Teilnahmebereitschaft - oder der Amtsapotheker ruft persönlich bei aus seiner Sicht geeigneten Apotheken an.

Die Apotheken sollen den Impfstoff über einen zentralen Vertrieb erhalten und nach Anweisung der Gesundheitsämter die Impfstellen versorgen. Das Interesse der Pharmazeuten an der Impfstoffverteilung sei groß, so der Ministeriumssprecher. Es müsse aber nicht jeder Bewerber beteiligt werden: „Die Apotheken erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung. Sie verdienen nichts daran“, sagte der Sprecher. 70 Cent pro Impfdosis sollen die Apotheken bekommen. Für die Anlieferung sieht das Ministerium zudem eine Pauschale von 7,50 Euro vor.

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