Widerstand gegen Forderungen

AvP-Apotheker verweigern NNF-Zahlung

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Berlin -

Als ob die AvP-Apotheker von der Insolvenz ihres ehemaligen Rechenzentrums nicht schon genug getroffen wären, werden sie jetzt auch beim Nacht- und Notdienstfonds (NNF) doppelt zur Kasse gebeten. Unter den Apothekern regt sich Widerstand, einige widersprechen der Forderung. Doch der NNF muss und wird das Geld nach eigenen Angaben auf jeden Fall eintreiben.

Das Problem: AvP hatte für August und September keine Beträge an den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) überwiesen. Die Zahl der abgegebenen Packungen wurden dem NNF zwar gemeldet, die daraus resultierenden Summen aber nicht abgeführt, insgesamt 1,5 Millionen Euro. Der NNF hat die AvP-Apotheken darüber informiert, dass es sich bei den Abführungsbeträgen schuldrechtlich um eine Verbindlichkeit des Apothekers handele. In der Praxis führt das dazu, dass sie diese Beträge an den NNF zahlen und die bereits abgeführten Festzuschläge bei AvP-Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos geltend machen müssen. Im schlimmsten Fall zahlen die Apotheken also doppelt.

Dr. Milad Khosravani, Inhaber der Karolinger Apotheke in Aachen, gehört zu den Apothekern, die das nicht auf sich sitzen lassen wollen. „Hiermit widerspreche ich dem offenen Forderungsbetrag, den Sie mir aufgrund der AvP-Insolvenz in Rechnung stellen. Die von Ihnen geforderte Summe wurde von mir an das oben genannte Abrechnungszentrum geleistet. Bitte reihen Sie sich in die große Liste der Gläubiger ein.“ Explizit entzieht Khosravani dem NNF „die Erlaubnis, den von Ihnen geforderten Betrag, zukünftig, also auch über die Stundung hinaus, über mein aktuelles Abrechnungszentrum geltend zu machen“.

Um die betroffenen Apotheken zumindest etwas zu entlasten, werden diese Forderungen für das dritte Quartal bis Ende Februar 2021 gestundet. Außerdem soll auf einen Forderungseinzug für das vierte Quartal verzichtet werden. Das hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) beschlossen – verschiedenen Quellen zufolge gegen erheblichen Widerstand der zuständigen Abteilung Arzneimittel im Ministerium.

Khosravani stellt das nicht zufrieden: „Ich glaube, Sie und das BMG haben immer noch nicht begriffen, wie ernst die Lage ist, und bitte verkaufen Sie uns die Stundung nicht als Erfolg Ihres Handelns gegenüber dem BMG.“

Seine Kollegin Sandra Da Cruz, Inhaberin der Schloss-Apotheke in Dargun, sieht es genauso. Sie bedankt sich in ihrem Schreiben an den Notdienstfonds zwar für die Stundung der Beträge, kündigt aber gleichzeitig an, „dass ich bis zur Klärung der Schuldnerfrage diesen Betrag vorerst nicht überweisen werde“ – auch wenn das über den neuen Stichtag hinaus der Fall sein sollte.

Ihre Begründung: „Die fragliche Summe wurde von mir in ebenso schuldbefreiender Wirkung wie die Zahlung der Krankenkassen an das Abrechnungszentrum geleistet.“ Auch Da Cruz fände es angemessen und bittet darum, dass sich der NNF in der Schuldnerreihe „hinten anstellt“. Die „schuldrechtliche Verbindlichkeit“, die der NNF anführe, sehe sie nicht. Schießlich habe sie den Betrag ordnungsgemäß an das Rechenzentrum abgeführt. „Im Umkehrschluss würde Ihre Forderung bedeuten, dass ‚WIR‘ ApothekerInnen das von den Krankenkassen an das Rechenzentrum abgeführte Geld nochmals von den Krankenkassen einfordern können.“

Die Apothekerin will ein Zeichen setzen: „Ich bin großer Hoffnung, dass auch weitere KollegInnen dieser Auffassung sind und somit generell im BMG und in Berlin über die famose Tatsache nachgedacht wird, dass immer ‚WIR‘ ApothekerInnen das letzte Glied in der Wertschöpfung und Wertschätzung darstellen, an dem man sich schadlos bedienen kann.“

Mit ihrem Ansinnen werden sie zumindest beim NNF nicht durchdringen. Geschäftsführer Rainer Gurski erklärt gegenüber APOTHEKE ADHOC, was passiert, wenn Apotheken die geforderten Beträge nicht zahlen: „Zahlungserinnerung, Mahnung, Vollstreckung.“ Die letzte Eskalationsstufe: „Es kommt jemand vom Hauptzollamt in die Apotheke und fordert das Geld ein.“ Der NNF sei da leider strikt an das Verfahren gebunden – seine persönliche Meinung spiele dabei keine Rolle, so Gurski.

 

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