Schmidt hofft auf VOASG-Effekt

221 Apotheken weniger

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Berlin -

Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist weiter gesunken. Ende September gab es noch 18.854 Apotheken, wie aus neuen Daten der Abda hervorgeht – das sei der tiefste Stand seit Mitte der 1980er Jahre. In den ersten neun Monaten dieses Jahres schlossen demnach 279 Apotheken, neu eröffnet wurden 58. Ende vergangenen Jahres waren es bundesweit noch 19.075 Apotheken gewesen.

Abda-Präsident Friedemann Schmidt sagte: „Dieser Abwärtstrend seit einigen Jahren ist besorgniserregend.“ Dies gelte gerade angesichts einer immer älter werdenden Bevölkerung und der Frage, wie man auch nach der Corona-Pandemie die Arzneimittelversorgung aller Menschen garantieren könne.

Mit dem kürzlich beschlossenen Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) könnten Apotheken nun immerhin wieder mit etwas mehr Zuversicht nach vorne schauen. Neue pharmazeutische Dienstleistungen wie ein Medikationsmanagement könnten Patienten besser versorgen helfen und den Krankenkassen durch vermiedene Klinikeinweisungen Kosten ersparen.

Erstmals unter die Grenze von 19.000 fiel die Zahl der Apotheken Ende des ersten Quartals 2020, auf genau 18.987 Betriebsstätten. Im Jahr 2017 war sie auf unter 20.000 und im Jahr 2012 auf unter 21.000 gesunken. Zum Jahreswechsel 2019/20 gab es insgesamt 19.075 Apotheken, das waren 348 beziehungsweise 1,8 Prozent weniger als Ende 2018.

Der Bundestag hat Ende Oktober das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) beschlossen. Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sorgt die Bundesregierung damit „für einen fairen Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken“. So soll für gesetzlich Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten – unabhängig davon, ob diese über eine Apotheke vor Ort oder eine EU-Versandapotheke bezogen werden. Apotheken sollen mit dem VOASG künftig mehr pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und dafür auch mehr Geld erhalten.

Schmidt hatte die verspätete Reaktion des Gesetzgebers auf das EuGH-URteil zu Rx-Boni aus dem Jahr 2016 in einer Stellungnahme begrüßt: „Mit dem Apothekenstärkungsgesetz bekommen die Apotheken einen klareren ordnungspolitischen Rahmen und können wieder mit mehr Zuversicht nach vorne schauen. Angesichts rückläufiger Apothekenzahlen brauchen gerade junge Apotheker eine Perspektive, wie sie ihre Patienten in zehn oder zwanzig Jahren versorgen können. Dazu trägt das Gesetz bei.“

Diese positive Haltung teilen nicht alle in der Abda: Dr. Klaus Michels, Vorsitzender des Apothelerverbands Westfalen-Lippe stört isch vor allem daran, dass das Rx-Boni-Verbot nur für GKV-Versicherte gilt: „Wir halten diese Ungleichbehandlung der Patientengruppen nicht nur für verfassungswidrig, sondern das VOASG am Ende auch für gänzlich kontraproduktiv, um die Preisbindung im Rahmen eines erneuten Verfahrens vor dem EuGH rechtfertigen zu können.“ Es drohe „absehbar der gänzliche Wegfall der Preisbindung“, so Michels.

 

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