Apothekenexklusivität

Vichy will Apotheken unter Vertrag nehmen

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Der Kosmetikhersteller Vichy macht Ernst in Sachen Apothekenexklusivität: Im Herbst wird ein neuer Depotvertrag aufgelegt, der mehrere Anti-Graumarkt-Klauseln enthält. Wer künftig noch von Vichy beliefert werden möchte, muss die Vereinbarung unterschreiben. Im Vorfeld sollen die Apotheken deshalb auf die gemeinsame Linie eingeschworen werden.

Wie andere Hersteller von „apothekenexklusiven“ Produkten hatte Vichy zuletzt häufiger damit zu kämpfen, dass die eigenen Produkte in Drogeriemarktketten auftauchten - Budnikowsky, dm, Müller. Das will der Konzern endlich abstellen.

In der Vereinbarung heißt es deshalb klipp und klar: „Der Depositär verpflichtet sich, die Vertragsprodukte nicht - in welcher Form auch immer - zu exportieren oder an andere Wiederverkäufer, seien es Groß- oder Einzelhändler, abzugeben.“ Wer sich daran nicht hält, wird mit sofortiger Wirkung nicht mehr beliefert und ist für zwei Jahre bei Vichy auf der schwarzen Liste.

Jede Apotheke muss als Verkaufsstelle einzeln autorisiert werden. Für weitere Verkaufsstellen benötigt der Apotheker eine eigene Genehmigung, ebenso für Verkäufe über das Internet. Die Vichy-Produkte dürfen nur direkt oder bei vom Konzern autorisierten Großhändlern bezogen werden. Letztere dürfen Apotheken ohne Vertrag nicht beliefern und müssen ebenfalls entsprechende Vereinbarungen unterschreiben.

Die Großhandelsrechnungen müssen die Apotheken ein Jahr aufbewahren - und dem Konzern vorlegen, „wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass der Depositär Produkte unter Verstoß gegen die selektive Vertriebsbindung bezogen hat“. Werden Packungen aus der Apotheke geklaut, möchte der Hersteller eine genaue Auflistung sowie den Diebstahlbericht der Polizei.


Was das Erscheinungsbild angeht, hält Vichy an gewohnten Vorgaben fest: Die Produkte sollen nicht neben anderen stehen, die nicht zum Image der Firma passen. Werbemaßnahmen sollen die Apotheken vorab dem Konzern besprechen. Die freie Preisgestaltung sei davon aber nicht betroffen, betont der Hersteller.

Im Abschnitt „fachliche Qualifikation des Depositärs“ werden „Kenntnisse auf dem Gebiet der Dermatologie oder Pharmazie“ verlangt, belegt durch ein mit Diplom oder Approbation abgeschlossenes Universitätsstudium. Die „Fachberater“ müssen zudem an Schulungen des Herstellers teilnehmen. Der Apotheker verpflichtet sich, dass immer ausreichend Berater für potentielle Kunden anwesend sind.

Dass nicht alle Apotheken von so strengen Vorgaben begeistert sein werden, weiß man auch bei Vichy. „Aber wir hoffen, dass die Apotheken unseren Ansatz verstehen: Wir wollen sie mit dem Vertrag schützen“, sagt ein Konzernsprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Es gebe keine Alternative zu einem Depotvertrag. Die anderen Apothekenmarken aus dem Hause L'Oréal (La Roche-Posay, innéov, SkinCeuticals, Sanoflore, Roger & Gallet) sind von der Vereinbarung nicht betroffen.

Deshalb soll die neue Vereinbarung obligatorisch sein und alle alten Verträge ersetzen. Nach 80 Jahren sei es an der Zeit „aufzuräumen“, sagt der Sprecher. „Wir hoffen nicht, dass dabei viele abspringen.“ Bei der Umstellung will Vichy deshalb nicht an der falschen Stelle sparen: Alle Apotheken werden zunächst in einem Anschreiben über den Vertrag informiert, bei Bedarf soll danach der Außendienst nachrücken. Für die Großhändler ist ein eigenes Team zuständig. Neukunden bekommen schon heute den neuen Vertrag, alle bisherigen Partner sollen ab September umgestellt werden.

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