Rezeptbelieferung

PTA: Arbeit unter Aufsicht

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Berlin -

Die PTA ist seit 1968 die rechte Hand des Apothekers. Der Beruf wurde geschaffen, um Approbierte in Rezeptur und Labor zu entlasten und ihnen den Rücken für die Beratung freizuhalten. Im Laufe der Zeit hat sich der Beruf gewandelt und das Arbeitsfeld wurde erweitert. Geblieben ist die Arbeit unter Aufsicht. Auch für die Abzeichnungsbefugnis gilt – Aufsicht mit Draufsicht.

Laut Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) muss bei der Abgabe von Arzneimitteln das Rezept abgezeichnet werden. Hierzu muss das Namenszeichen aufgetragen werden. Der Aufdruck der Bedienernummer als elektronische Signatur ist nicht ausreichend. Auf der Vorderseite ist nur die Farbe Schwarz für Apotheken zulässig. Befugt sind Apotheker, Pharmazieingenieure, Apothekerassistenten und Apothekenassistenten. PTA benötigen eine Abzeichnungsbefugnis vom Apothekeninhaber, um ihr Namenszeichen auf dem Rezept aufzubringen. Die Erlaubnis ist schriftlich festzuhalten und kann im Rahmen der Revision kontrolliert werden.

Die Abzeichnungsbefugnis entbindet die PTA jedoch nicht von ihrer Arbeit unter Aufsicht. „Pharmazeutische Tätigkeiten, die von Pharmazeutisch-Technischen-Assistenten, Pharmazeutischen Assistenten oder Personen, die sich in der Ausbildung zur PTA oder Apotheker befinden, durchgeführt werden, sind vom Apothekenleiter oder einem Apotheker zu beaufsichtigen“, heißt es in der ApBetrO.

PTA, die zum Abzeichnen von Verschreibungen befugt sind, müssen trotzdem bei Unklarheiten auf dem Rezept einen Apotheker zur Rücksprache hinzuziehen. Das Gesetz sieht vor, dass Verschreibungen, die nicht in der Apotheke verbleiben, also Privatrezepte, vor der Abgabe einem Apotheker vorgezeigt werden müssen. In allen übrigen Fällen muss das Rezept unverzüglich nach der Abgabe vorgelegt werden. Eine Kontrolle müsse demnach zeitnah erfolgen und dürfe nicht auf den nächsten Tag verschoben werden.

Die Dokumentation der Abzeichnungsbefugnis hat in der Apotheke zu erfolgen. Geeignet ist zum Beispiel eine Tabelle, in der alle PTA aufgeführt sind, die die Erlaubnis erhalten haben. PTA und Apotheker müssen das Dokument unterschreiben. Die Bestimmungen werden in den Paragraphen 3 und 17 der ApBetrO geregelt.

PTA führen pharmazeutische Tätigkeiten durch, dazu gehören die Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln sowie Information und Beratung. Sie können nicht nur in Apotheken, sondern auch in der Pharmazeutischen Industrie oder in Krankenhäusern eingesetzt werden. In Kliniken überprüfen PTA, neben der Arbeit in Labor und Rezeptur, auch die Arzneimittelvorräte.

Die Schülerzahlen für den Beruf sind rückläufig. „Die geburtenschwachen Jahrgänge und die Entscheidung für ein Studium“ können laut einer PTA-Schulleiterin mögliche Gründe für den Verlauf sein. Die PTA-Schulen öffnen an Informationstagen ihre Türen für Interessenten, um den Beruf attraktiver zu machen.

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