Apothekenstärkungsgesetz

TK will Einzelverträge mit Apotheken schließen

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Berlin -

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat als größte deutschen Krankenkasse eine eigene Stellungnahme zum von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegten Apothekenstärkungsgesetz vorgelegt. Darin unterstützt die TK das beabsichtige Rx-Boni-Verbot, lobt die Rolle der Apotheken bei Rabattverträgen und möchte mit Apotheken Einzelverträge schließen können. Die TK-Stellungnahme unterscheidet sich in wichtigen Punkten von der Position des GKV-Spitzenverbandes.

Eine gute und innovative Versorgung brauche leistungsfähige Apothekenstrukturen und faire wettbewerbliche Rahmenbedingungen, so die TK. Die Vor-Ort-Apotheken verbesserten durch ihre pharmazeutischen Dienstleistungen die Versorgungsqualität und sicherten die Arzneimittelversorgung für die Bevölkerung. „Sie stellen zusätzlich einen relevanten Erfolgsfaktor bei der Umsetzung von zentralen Wirtschaftlichkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel den Rabattverträgen oder den Festbeträgen dar“, schreibt die TK.

Die TK begrüßt in der Stellungnahme die Vorschläge des BMG, „da so die Preisgleichheit der Arzneimittel wiederhergestellt wird“. Zusätzlich werde die heilberufliche Rolle der Apothekerschaft als Leistungserbringer fixiert und innerhalb der gesetzlichen europäischen Rahmenbedingungen ermöglicht. „Um die Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der öffentlichen Apotheke zu erhalten, sind gleich lange Spieße zwischen den deutschen Apotheken und dem europäischen Versandhandel notwendig. Boni, die einseitig durch europäische Versandapotheken den Versicherten angeboten werden, verzerren diese Situation“, heißt es weiter. Um diese Verzerrung zu beheben und zusätzliche innovative Gesundheitsdienstleistungen in der Apotheke zu etablieren, sei es notwendig, die Arzneimittelpreis-Verordnung ins SGB V zu überführen und „die Rolle der Apotheke klarer zu definieren“. Was damit gemeint ist, lässt die TK offen. Die Kasse äußert sich auch nicht zu den aufgeworfenen rechtlichen Problemen bei der Umsetzung der zugesagten Gleichpreisigkeit durch die Verankerung im SGB V.

Der Gesetzgeber solle darüberhinaus zusätzlich Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Apotheken erlauben, fordert die TK. Nur auf diese Weise könnten sinnvolle pharmazeutische Dienstleistungen, wie der TK-ArzneimittelCoach (AMC) mit dem die Einnahmetreue von Patienten durch eine pharmazeutische Betreuung verbessert werde, weitergeführt und ausgeweitet werden. Neben der Betreuung von Patienten könnten diese Einzelverträge auch die Mitarbeit der Apotheke an einem eMedikationsplan über den TK-Safe, der elektronischen Gesundheitsakte der TK, umfassen. „Hiermit würden die Apothekerin und der Apotheker in der Funktion des Heilberufes insgesamt gestärkt“, so die TK.

Auf Kritik der TK stößt der geplante 150 Millionen Euro schwere Strukturfonds für neuen pharmazeutische Dienstleistungen: „Statt zuerst Gelder für neue pharmazeutische Dienstleistungen auszuloben, sollte der Gesetzgeber zunächst den Verwendungszweck klar definieren und die neuen Aufgaben für die Apotheken benennen.“ Zudem wünscht sich die TK „ausreichende Mittel für innovative kassenindividuelle Projekte“. Auf diese Weise würden nicht nur gemeinsam und einheitlich vereinbarte Versorgungsmodelle im Gesetz geregelt, sondern es könnten auch innovative Projekte, die auf der Ebene der einzelnen Krankenkasse und den Apotheken entwickelt werden, gefördert werden. Im Zusammenhang mit der Anpassung der Vergütung müsse sich Spahn auf Grundlage der bekannten Gutachten auch mit der Gesamthonorierung der Apotheken befassen.

Damit unterscheidet sich die TK-Stellungnahme in wichtigen Punkten vom GKV-Spitzenverband, der Spahns Gesetzentwurf als insgesamt in eine falsche Richtung gehend kritisiert hatte: „Erforderlich wäre eine Flexibilisierung des Apothekenmarktes mit Öffnung für neue Versorgungsformen sowie eine Umstrukturierung der bestehenden Vergütung“, heißt es in der Stellungnahme des GKV-Spitzenverbands. Während sich der Kassen-Dachverband für den Erhalt des Rx-Versandhandels ausspricht, äußert sich die TK dazu nicht. Anders als die TK hält der GKV-Spitzenverbvand die geplante Verlagerung des Rx-Boni-Verbots ins Sozialgesetzbuch als Ersatzmaßnahmen aber für eine schlechte Idee.

Der GKV-Spitzenverband kündigte bereits durch die Blume an, dass die Kassen nicht gegen DocMorris & Co. vorgehen werden, sollten diese weiterhin Boni gewähren: „Die an die Vertragsparteien des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung gerichtete Verpflichtung, bei einem Verstoß der dem Rahmenvertrag beigetretenen Versandhandelsapotheke aus einem Mitgliedsstaat gegen das Verbot zur Gewährung von Rabatten oder Boni Vertragsstrafen oder sogar einen zeitlich befristeten Ausschluss von der Versorgung vorzusehen, ist auf einer derart unsicheren Rechtsgrundlage kaum durchsetzbar.“ Denn schließlich sei gerade der GKV-Spitzenverband an Recht und Gesetz gebunden und könne nichts durchsetzen, was der EuGH verbietet. Anders als die TK hatte sich auch der AOK-Bundesverband in seiner Stellungnahme gegen das Rx-Boni-Verbot ausgesprochen.

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