Telemedizin

Video-Rezepte bald aus deutschen Arztpraxen

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Berlin -

Ab Mitte nächsten Jahres können sich Patienten von ihrem Arzt per Video behandeln lassen. Die Krankenkassen haben sich jetzt mit den Ärzten über die technischen Voraussetzungen verständigt. Welche Behandlungen per Internet erlaubt werden, wird in den nächsten Monaten festgelegt. Aber auch Rezepte sollen ausgestellt werden dürfen. Ab Juli 2017 erhalten die Ärzte für Video-Sprechstunden zudem ein Honorar.

Aus Sicht von Ärzten und Krankenkassen verstoßen die Videosprechstunden nicht gegen das Fernbehandlungsverbot der ärztlichen Berufsordnung. Demnach dürfen Ärzte individuelle Behandlung und insbesondere auch Beratungen nicht ausschließlich über Kommunikationsmedien durchführen. Und auch bei Videosprechstunden muss gewährleistet sein, dass ein Arzt den Patienten unmittelbar behandelt.

„Somit ist die Fernbehandlung nicht grundsätzlich verboten, sondern nur die ‚ausschließliche‘ Fernbehandlung“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes. Nach KBV-Angaben können in diesen Video-Sprechstunden auch Rezepte ausgestellt werden: „Im Prinzip ja“, bestätigt ein Sprecher. „Details und genaue Regelungen dazu stehen aber noch aus.“ Der Bundestag hat gerade erst beschlossen, dass Apotheker Online-Rezepte ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt nicht bedienen dürfen. Inwiefern diese Voraussetzung für jede Verordnung gilt, muss geklärt werden.

Inhalt der jetzt getroffenen Vereinbarung sind zunächst die technischen Vorgaben für Videosprechstunden. Im nächsten Schritt sollen die geeigneten Fachgruppen und Krankheitsbilder im Bewertungsausschuss festgelegt und über die Vergütung der neuen Leistung verhandelt werden. Das E-Health-Gesetz sieht vor, dass ab 1. Juli 2017 Online-Videosprechstunden finanziell gefördert werden. Hierbei geht es um die telemedizinisch gestützte Betreuung von Patienten, mit der eine wiederholte persönliche Vorstellung in der Praxis ersetzt werden kann. So eignet sich laut Vereinbarung die Videosprechstunde beispielsweise zur Kontrolle des Behandlungsverlaufs oder zur Erläuterungen bei Änderung einer Medikation.

In der Vereinbarung zu den technischen Anforderungen ist geregelt, dass die Konsultation per Video nicht den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ersetzen darf, sondern bei einer bereits begonnenen Behandlung ergänzend eingesetzt werden kann. Ärzte müssen zudem für die Videosprechstunde eine schriftliche Einwilligung des Patienten einholen.

Um die Datensicherheit und einen störungsfreien Ablauf zu gewährleisten, sieht die Vereinbarung vor, dass die Videosprechstunde in Räumen stattfinden muss, die Privatsphäre bieten. Außerdem müssen in den Arztpraxen entsprechend taugliche Bildschirme, Kameras, Mikrofone und Lautsprecher sowie eine ausreichende Internetverbindung vorhanden sein.

Die Videosprechstunde muss genauso vertraulich und störungsfrei ablaufen wie eine Sprechstunde mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt. So darf die Videosprechstunde beispielsweise von niemandem aufgezeichnet werden. Der Name des Patienten muss für den Arzt erkennbar sein. Alibinamen sind nicht zulässig. Die Videosprechstunde muss frei von Werbung sein. Zudem muss der Anbieter gewährleisten, dass die Videosprechstunde während der gesamten Übertragung nach dem Stand der Technik lückenlos verschlüsselt ist. Bis Ende März legt der Bewertungsausschuss das Honorar für die Videosprechstunden fest. Dann steht auch fest, welche Fachgruppen die Videosprechstunde einsetzen und abrechnen können.

Trotz der vom Bundestag verabschiedeten AMG-Novelle will sich DrEd sein Geschäft nicht kaputtmachen lassen: Immerhin stammen gut 20 Prozent der Kunden aus Deutschland. Die sollen künftig ihre Rezepte bei ausländischen Versandapotheken abgeben – so soll das Verbot ausgehebelt werden.

David Meinertz, Chef von DrEd, setzt darauf, dass seine deutschen Kunden sich nicht nur im Ausland Rezepte ausstellen lassen, sondern diese auch bei ausländischen Apotheken einlösen. Noch hätten die Patienten die freie Wahl der Apotheke, so Meinertz gegenüber APOTHEKE ADHOC. Mit dem Inkrafttreten der AMG-Novelle im kommenden Jahr sei es Apothekern in Deutschland aber nicht mehr gestattet, Rezepte aus telemedizinischer Behandlung anzunehmen.

Meinertz: „Die Folge: Die Patienten suchen sich eine Apotheke im EU-Ausland und lassen sich ihre Arzneimittel zusenden. Welche Apotheke, das entscheiden sie selbst.“ Über die Gesetzesänderung werde DrEd seine Patienten rechtzeitig informieren. Das klingt wie eine Empfehlung zur Rezeptabgabe bei ausländischen Versandapotheke.

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