Medizinalhanf

GKV: Kein Cannabis-Profit für Apotheken

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Berlin -

Die Krankenkassen stehen der geplanten Freigabe von Arzneimitteln auf Cannabisbasis skeptisch gegenüber. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) kritisiert der GKV-Spitzenverband die unbefriedigende Evidenz, verweist auf steigende Kosten und fordert eine Erstattungsausnahme für ehemals Abhängige. Außerdem würden Apotheken nach den derzeitigen Plänen zu viel an der Abgabe verdienen.

Apotheken sollen laut Gesetzentwurf künftig nicht nur Fertigarzneimittel und Rezepturen, sondern auch Cannabisblüten und Cannabisextrakte in pharmazeutischer Qualität abgeben dürfen. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ist die Preisbildung für die Abgabe von Cannabisblüten allerdings unzureichend bestimmt.

„Da es sich bei der Abgabe in der Apotheke um eine Abgabe von Stoffen in unveränderter Form handelt, würde gemäß Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ein Aufschlag von 100 Prozent auf den Einkaufspreis der Apotheke berechnet“, schreiben die Kassen. Dies erscheine vor dem Hintergrund des für die Apotheke anfallenden Arbeitsaufwands „unangemessen hoch“.

Der GKV-Spitzenverband moniert darüber hinaus, dass der Gesetzentwurf keine Qualitätsanforderungen an die abzugebenden Cannabisblüten vorsieht. Zum Schutz der Patienten sei aber eine „Beschränkung der Verordnungsfähigkeit auf standardisierte Extrakte“ nötig – oder zumindest eine Standardisierung des Wirkstoffgehalts der Cannabisblüten.

Statt wie geplant bei 100 g „Cannabis in Form von getrockneten Blüten“ soll die Höchstmenge bei 1000 mg „Cannabis in Form von getrockneten Blüten mit standardisiertem Wirkstoffgehalt (bezogen auf den Δ9-Tetrahydrocannabinol-Gehalt)“ liegen. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbands sollte es auch bezüglich zulässiger Applikationswege und Zubereitungen eine gesetzliche Regelung geben. Toxikologische Untersuchungen zur Abwesenheit eventueller Verunreinigungen sollen vorgeschrieben sein.

Zudem fordern die Kassen eine stärkere Eingrenzung der Patienten, für die eine Anwendung infrage kommt. Patienten mit einer Historie des Substanzmissbrauchs sollten ausgeschlossen werden, findet der GKV-Spitzenverband. Außerdem müsse aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht bestehen, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg erzielt werden könne.

Die Kassen kritisieren schließlich, dass durch die Freigabe von Cannabis die Bemühungen, zugelassene Cannabisarzneimittel zu erhalten, konterkariert würden. Schließlich würde die Versorgung mit Cannabisarzneimitteln nach Schätzungen zu monatlichen Kosten von 1800 Euro führen. Im Vergleich zu dem zugelassenen Arzneimittel Sativex und anderen Medikamenten lägen die Ausgaben „deutlich höher“.

Um die Versorgung zu gewährleisten, soll der Anbau von Cannabis in Deutschland erlaubt werden. Dagegen hat der GKV-Spitzenverband nichts einzuwenden. Allerdings bleibe unklar, wie der voraussichtlich wachsende Bedarf im ersten Jahr der Freigabe gedeckt werden solle, wenn vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) noch keine Produkte zu erwarten seien. Sollte der Bedarf durch Importe gedeckt werden sollen, rechnen die Kassen mit „Versorgungsproblemen und unkalkulierbar steigenden Preisen“.

Die Kassen sollen die Kosten übernehmen, wenn die Versicherten an einer Begleitforschung teilnehmen. Allerdings moniert der GKV-Spitzenverband, dass im Gesetz Regelungen zur Begleitforschung fehlen. Es sei nicht festgelegt, wie und durch welche Institution diese Begleitforschung organisiert und durchgeführt und wie sie finanziert werden solle.

Die Kassen schlagen deshalb vor, das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) damit zu beauftragen, ein klinisches Register zur Erfassung der relevanten Daten einzurichten. Das Nähere soll das Bundesgesundheitsministerium (BMG) regeln.

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