Versandhandel

Gröhe spottet über DocMorris-Automaten

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Berlin -

DocMorris sieht den eigenen OTC-Automaten als innovatives Versorgungskonzept. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hält dagegen: Der Streit um das Terminal zeige, dass Arzneimittelversorgung mehr sei als Arzneimittelverkauf. „So einfach wie beim Kauf der Limo-Dose, die aus dem Automaten kullert, ist es nicht“, sagte Gröhe der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ).

In der Apotheke zähle die Beratung durch Fachpersonal – rund um die Uhr und am Wochenende. „Deshalb setze ich mich für ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten ein“, so Gröhe. „Die SPD-Fraktion im Bundestag sollte ihre Blockade endlich aufgeben und auf die SPD-geführten Landesregierungen in Niedersachsen und NRW hören, die meine Position teilen.“

DocMorris hatte in der Vergangenheit versucht, aus den Aussagen von Bundeskanzlerin Angela Merkel zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eine politische Legitimation für das eigene Konzept abzuleiten. Auch beim Medikationsplan mache man dasselbe wie Gröhe – nur besser, nämlich nicht auf Papier.

Die Butter vom Brot nehmen lassen will sich Gröhe in Sachen Digitalisierung nicht: Technischer Fortschritt sei vielfach ein Segen in Pflege und Medizin, sagte er im NOZ-Interview. „Er darf und wird die Betreuung durch Ärzte und Pflegekräfte aber nicht ersetzen.“ Pflege bedeute menschliche Zuwendung. „Technik kann dies erleichtern – und so mehr Zeit für das menschliche Miteinander schaffen.“

Per Telemedizin könnten Krankenhäuser auf dem Land bei der Versorgung von Patienten besser mit Spezialisten etwa aus der Universitätsklinik zusammenarbeiten. Über einen Innovationsfonds fördere man daher solche Ansätze bis 2019 mit jährlich 300 Millionen Euro. „Und die Video-Sprechstunde erleichtert den Austausch zwischen Arzt und Patienten zum Beispiel für Kontrolltermine.“

DocMorris hatte im baden-württembergischen Hüffenhardt am Mittwoch nach Ostern seinen Ausgabeautomaten eröffnet. Zwei Tage später untersagte das Regierungspräsidium Karlsruhe die Abgabe von Medikamenten; der Betrieb wurde eingestellt. In dieser Woche wurde die Filiale wieder eröffnet – mit Beschränkung auf OTC-Medikamente. Ein Sprecher des Regierungspräsidiums bestätigte, dass in der Verfügung nur für den Rx-Bereich der Sofortvollzug angeordnet gewesen sei.

Nach Abwägung sei man zu dem Schluss gekommen, dass diese Unterscheidung gerechtfertigt und angemessen sei. Der Rx-Bereich müsse nach anderen Maßstäben bewertet werden als das Segment der verschreibungsfreien Arzneimittel. Der Gesetzgeber habe Medikamente mit einem besonderen Beratungsbedarf der Rezeptpflicht unterstellt.

Der Sprecher stellt aber klar, dass das Verbot sich auf beide Bereiche bezieht – dass also die Abgabe sowohl von verschreibungs- als auch von apothekenpflichtigen Medikamenten am Automaten als rechtswidrig angesehen wird. Dass die OTC-Abgabe vorerst erlaubt bleibt, könnte also auch prozessualen Erwägungen geschuldet gewesen sein: Womöglich hatte die Aufsicht die Sorge, im Eilverfahren den Sofortvollzug für beide Bereiche zu verlieren.

DocMorris hat bereits Klage gegen das Verbot erhoben, parallel wird im Eilverfahren versucht, auch für den Rx-Bereich den Sofortvollzug auszusetzen. Die Versandapotheke bezieht sich im Wesentlichen auf die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts im Visavia-Urteil aus dem Jahr 2010.

Damit geht es in Hüffenhardt nicht nur um die Zulässigkeit der Abgabe an Terminals, sondern im weitesten Sinne auch um die Apothekenpflicht und zahlreiche weitere apothekenrechtliche Grundsätze, bis hin zum Fremd- und Mehrbesitzverbot.

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