Rechnungsbetrug

Haftstrafe für PKA

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Berlin -

Eine Apothekenangestellte hat mehr als zwei Jahre lang Gelder der Apotheke auf ihr eigenes Konto überwiesen. Das Hammer Schöffengericht hat die 52-Jährige deshalb zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Insgesamt 145 mal überwies die Frau fällige Rechnungsbeträge ihres Arbeitgebers auf ihr Privatkonto, wie sie vor Gericht gestand. Dabei handelte es sich einem Gerichtssprecher zufolge um Beträge zwischen 500 und 8000 Euro. So entstand innerhalb von 28 Monaten ein Schaden von 437.000 Euro. Das entwendete Geld investierte die Frau in Schmuck, Parfums und Kleidung.

Möglich wurde die Tat durch eine Kontovollmacht, die die Angestellte im Juni 2012 vom Apotheker bekommen hatte. 2012 habe sie erstmals Firmengelder auf ihr Privatkonto transferiert, so ein Gerichtssprecher. Erst mehr als zwei Jahre später entdeckte der Steuerberater der Hammer Apotheke die Veruntreuung der Gelder. Warum die Überweisungen über einen so langen Zeitraum unentdeckt blieben, konnte in der Verhandlung nicht geklärt werden.

Verurteilt wurde die Apothekenangestellte vor dem Hammer Schöffengericht wegen gewerbsmäßiger Untreue zu zwei Jahren und fünf Monaten. Ihr Anwalt hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. In nächster Instanz ist das Landgericht Dortmund für den Fall zuständig.

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