Herstellerrabatt

Kohl verklagt DocMorris

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Berlin -

Die Preisbindung ignorieren, aber trotzdem mit den Krankenkassen abrechnen: DocMorris legt die sich aus dem Rahmenvertrag ergebenden Rechte und Pflichten zum größtmöglichen Vorteil aus. Bei Kohlpharma will man dieser Rosinenpickerei nicht länger zusehen. Der Importeur aus dem Saarland hat die Versandapotheke verklagt, um die überwiesenen Herstellerrabatte zurückzubekommen. Sollten weitere Hersteller folgen, könnte den Rx-Boni der EU-Versender die wirtschaftliche Grundlage entzogen werden, so die Überlegung.

DocMorris hatte in den Anfangsjahren mit Krankenkassen abgerechnet, ohne dem Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung beigetreten zu sein. Die Hersteller verweigerten der Versandapotheke daher die Rückerstattung der von den Kassen bei der Abrechnung einbehaltenen Zwangsabschläge. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied in letzter Instanz, dass DocMorris keinen Anspruch auf Erstattung habe, da nicht auf Grundlage der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) abgerechnet worden sei. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil scheiterte.

Auf Drängen der Politik wurde der Rahmenvertrag 2010 auch für ausländische Versandapotheken geöffnet, seitdem sind DocMorris & Co. Teil der Regelversorgung und erhielten daraufhin von vielen Unternehmen Herstellerrabatte. Allerdings müssten sie sich laut Rahmenvertrag bei der Rezeptabrechnung an die AMPreisV halten.

Gegen diese Vorgabe haben EU-Versender wie DocMorris und die Europa Apotheek Venlo (EAV) nach Ansicht von Kohlpharma immer wieder verstoßen. „Durch das Urteil des EuGH wurde festgestellt, dass ausländische Versandhändler nicht an das deutsche Preisrecht gebunden sind, was zur Folge hat, dass sie keinen Anspruch auf den Herstellerrabatt haben, der Teil des deutschen Preisrechts ist“, argumentiert Geschäftsführer Jörg Geller. „DocMorris hat die AMPreisV seit Jahren nicht beachtet und obendrein auch noch vor Gericht gestritten, um sich nicht an die Vorgaben halten zu müssen.“

So hat Kohlpharma DocMorris und die EAV vor einigen Wochen aufgefordert, die bereits gezahlten Herstellerrabatte zurückzuzahlen. Es geht um einen Zeitraum zurück bis 2010 und um Millionenbeträge. Da beide Versender die Forderung zurückgewiesen hätten, habe man vor dem Sozialgericht Saarbrücken (SG) Klage eingereicht, so Geller.

In Zukunft will Kohlpharma überhaupt keine Abschläge mehr an die beiden Versender zahlen. „Ich bin mir sicher, dass wir damit ausgelistet werden“, sagt Geller. „Aber wir verstehen uns als Familienunternehmen seit 35 Jahren als Partner der Apotheker. Wir werden unseren Kunden in dieser schwierigen Zeit beistehen – auch wenn es uns einen Millionenumsatz kostet.“

Laut Geller geht es ohnehin weniger um Geld, sondern um ein politisches Zeichen. „Wettbewerb muss fair sein. Es kann nicht sein, dass eine Seite sich die Rosinen aus dem Kuchen herauspickt und die andere Seite auf den weniger attraktiven Zutaten sitzen bleibt.“

Auch andere Hersteller und Verbände seien zu der Einschätzung gelangt, dass man ausländischen Versandapotheken nach der derzeitigen Rechtslage keine Herstellerrabatte mehr überweisen müsse, solange diese Rx-Boni gewährten. Genau wie Kohlpharma seien manche Unternehmen sogar überzeugt, dass DocMorris & Co. den Anspruch rückwirkend verloren hätten: „Schließlich wurden die Preisvorgaben zu keiner Zeit ernsthaft beachtet.“

Ziel der Aktion sei es, den EU-Versendern die wirtschaftliche Grundlage für die Gewährung von Rx-Boni zu entziehen. „Sollten andere Unternehmen unserem Vorbild folgen, würden die Unternehmen, die sich nicht an das deutsche Preisrecht halten, erheblich geschwächt“, so Geller.

Gemeinsam mit Dominik Klahn, Geschäftsführer der Schwesterfirma Avie, hatte sich Geller in einem Positionspapier dafür ausgesprochen, die Preisbindung über den Rahmenvertrag durchzusetzen. GKV-Spitzenverband oder Deutscher Apothekerverband (DAV) seien gefragt, endlich Vertragstreue einfordern, so die Argumentation: „Daraus könnte ein nicht zu unterschätzender politischer Druck resultieren. Das Pfund der flächendeckenden Vor-Ort-Versorgung durch die Vor-Ort-Apotheken wird auch für die Krankenkassen im Sinne des Gemeinwohlauftrages ein nicht zu unterschätzendes Gewicht haben“, heißt es in dem Thesenpapier von Anfang November.

Laut Geller und Klahn spalten Rx-Boni das Solidarsystem: „Sie kommen den Individuen und nicht dem Solidarsystem zu Gute. Letztendlich sollte nicht der Einzelne, sondern das Kollektiv in der umlagefinanzierten GKV profitieren.“

Umso wichtiger sei es, dass sich die deutschen Apotheken nicht auf Glatteis führen ließen, sondern strikt an die Preisbindung hielten: „Wir raten allen Beteiligten im Markt – ob einzelne Apotheker oder Gruppen –, jetzt nicht auf ‚wilde Ideen‘ zu kommen“, so Klahn. „Das wäre ein extrem kontraproduktives Zeichen pro Liberalisierung der AMPreisV.“

An ein Rx-Versandverbot glaubt man in Merzig nicht. „Aus unserer Sicht könnte dieser Vorstoß als verfassungswidrig zurückgewiesen werden“, so Geller. Man könne auch nicht grundsätzlich gegen den Versandhandel sein. Die Menschen erwarteten einfach, dass sie auch Medikamente online bestellen könnten. „Deshalb ist es wichtig, andere, marktgerechtere Wege zu finden, um den fairen Wettbewerb wiederherzustellen.“

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