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Die falsche Edelstein-Apotheke

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Berlin -

Bären-Apotheke, Einhorn-Apotheke, Rosen-Apotheke – der Phantasie bei der Namensgebung sind Apothekern keine Grenzen gesetzt. Alles ist erlaubt, solange keine falschen Eindrücke entstehen. Die Edelstein-Apotheke im bayerischen Bad-Tölz hat Probleme – weil sich dahinter keine Offizin verbirgt, sondern ein Heilsteinladen. Die Betreiber sehen darin kein Problem und wollen vor Gericht für ihren Namen kämpfen.

Früher hieß der Laden nur Topas, die Bezeichnung Edelstein-Apotheke sei unter Mitwirkung vieler Stammkunden hinzugekommen, berichtet die Eigentümerfamilie Seidl. Da viele Edelsteine in Tütchen verpackt seien und sogar Beipackzettel enthielten, sei der Gedanke einer Edelstein-Apotheke sehr naheliegend gewesen.

Seit etwa zehn Jahren können Kunden in dem Geschäft Steine und Mineralien mit allen möglichen Wirkungen kaufen: Gute-Laune-Steine, Anti-Zicken-Steine (für sie und für ihn) oder einen Anti-Bierbauch-Stein (vermutlich für ihn). Heilversprechen könne man aber natürlich nicht machen, wird immer wieder betont.

Trotzdem hat die Wettbewerbszentrale ein Problem mit dem Namen und schickte der Edelstein-Apotheke im Dezember eine Abmahnung. Der Begriff sei irreführend, weil Verbraucher dahinter eine von einem Apotheker geleitete Einrichtung erwarteten, die hauptsächlich Arzneimittel verkaufe.

Im Laden in der Marktstraße von Bad Tölz kann man die Aufregung nicht verstehen. Selbst ein Apotheker aus dem Ort verteile die Flyer, sagt Geschäftsführerin Eva Prax. Sie ist die „Steinfee“ und beantwortet alle Fragen rund um die Heilsteine. Ein Klassiker unter denjenigen, die daran glauben, ist das Buch „Die Heilstein-Hausapotheke“ von Michael Gienger. Schon wegen dieses Titels will die Edelstein-Apotheke hart für ihren Namen kämpfen.

Überhaupt sei Edelstein-Apotheke ein lustiges Wortspiel wie „Haarfabrik“ oder „Kleiderschmiede“, und werde deshalb auch nicht missverstanden. Bei dem Angebot werde zudem die Schönheit der Steine in den Vordergrund gerückt, nicht ihre mineralogischen Eigenschaften, heißt es in der Erwiderung an die Wettbewerbszentrale.

Weil die Edelstein-Apotheke die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgab, zieht die Wettbewerbszentrale jetzt vor das Landgericht München I. Die Apotheke sei eine schützenswerte Institution, daher sei ihr auch die Nutzung des Namens vorbehalten.

Gerade weil viele Apotheken einen Namenszusatz führten, könne es bei der Edelstein-Apotheke zu Verwechslungen kommen, so die Wettbewerbszentrale. In einem viel besuchten Urlaubsort wie Bad Tölz sei die Wahrscheinlichkeit eines Irrtums gerade bei Touristen noch größer.

Die Bezeichnung Edelstein-Apotheke sei auch überhaupt kein „lustiges Wortspiel“, so die Wettbewerbszentrale. Vielmehr werde der Begriff nur benutzt, „um von dem guten Ruf der Apotheke im medizinischen Bereich zu profitieren und diesen auf das eigene Sortiment zu übertragen“.

Erschwerend kommt aus Sicht der Wettbewerbszentrale hinzu, wie der Edelsteinladen für sein Angebot wirbt: „Unsere Spezialität in der Edelstein-Apotheke ist die Heilsteinberatung“, heißt es etwa auf der Homepage. Einen Termin für die mündliche Verhandlung gibt es noch nicht.

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