Nahrungsergänzungsmittel

DS Vital und Veniapharm mahnen Versender ab

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Berlin -

Erneut wurden Apotheken wegen des vermeintlich unzulässigen Vertriebs verschiedener Produkte abgemahnt. Diesmal ist die Kanzlei Beyerlein im Auftrag der Firmen DS Vital und Veniapharm gegen Apotheken vorgegangen. Es geht jeweils um die Bewerbung oder Deklarierung von Nahrungsergänzungsmitteln.

Abgemahnt wurde etwa eine Apothekerin aus Norddeutschland, die auch eine Versandapotheke betreibt. Dort hatte sie das Produkt Eroxdoc angeboten, das bei Potenzstörungen helfen soll.

Aus Sicht der Firma Veniapharm mit Sitz im bayerischen Grünwald verstößt der Vertrieb des Produkts jedoch gegen rechtliche Vorschriften. So sei die Bezeichnung „Lust & Ausdauer“ unrechtmäßig, da die Behauptung weder wissenschaftlich gesichert sei noch in der Liste zulässiger Health-Claims geführt werde.

Fehler auf der Eroxdoc-Verpackung hatte Veniapharm bei den nährwertbezogenen Angaben gefunden – hier fehlte der Brennwert. Beim Mindesthaltbarkeitsdatum schließlich wird auf der Umverpackung auf den Dosendeckel statt auf den Packungsboden verwiesen. Zudem sei die Angabe „mindestens haltbar bis“ im Wortlaut zwingend; „haltbar bis“ reiche nicht.

Da die Apothekerin das Produkt vertreibt, muss sie laut Veniapharm auch dafür einstehen. Die Apothekerin soll eine Unterlassungserklärung abgeben und knapp 1000 Euro zahlen.

Sie hat sich mit dem Hersteller Beautydoc in Verbindung gesetzt, deren Anwalt die Sache übernommen habe. Seitdem habe sie nichts mehr gehört. Beautydoc mit Sitz in Karlsruhe stellt neben Eroxdoc noch das Nahrungsergänzungsmittel Mobilidoc her.

Ob weitere Apotheken von Abmahnungen betroffen sind, war auf Nachfrage bislang nicht zu erfahren. Auch Veniapharm-Geschäftsführer Lutz Kortmann war bislang nicht zu einer Stellungnahme zu erreichen.

Im Namen der Firma DS Vital wurde eine Versandapotheke in Süddeutschland abgemahnt. Die Apothekerin hatte verschiedene Nahrungsergänzungsmittel mit dem Inhaltsstoff Glucosaminsulfat angeboten und in diesem Zusammenhang auf eine belgische Studie verwiesen.

DS Vital kritisiert, dass die Teilnehmer in der zitierten Studie eine höhere Dosierung von Glucosaminsulfat eingenommen hätten als in den von der Versandapotheke vertriebenen Produkten. Die zusätzlich angebotene Salbe sei ein kosmetisches Mittel, das überhaupt keine orale Aufnahme von Glucosamin ermögliche.

DS Vital moniert zudem die krankheitsbezogene Bewerbung von Lebensmitteln. Die Apothekerin soll ebenfalls eine Unterlassungserklärung abgeben und knapp 1600 Euro zahlen. Die Versandapotheke hat die Texte zu Glucosamin mittlerweile entfernt, wird nach eigenen Angaben aber nichts an DS Vital zahlen.

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