Österreich

Wien schützt ärztliche Hausapotheken

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Berlin -

Aus Sorge um die medizinische Versorgung auf dem Land will die österreichische Regierungskoalition den Fortbestand der ärztlichen Hausapotheke sichern. Dadurch sollen 130 der rund 900 Hausapotheken erhalten bleiben, die sonst nach geltender Rechtslage schließen müssten. Zudem soll die Gründung neuer Hausapotheken erleichtert werden. Die Apotheker des Alpenlandes sehen darin eine Gefährdung ihrer Existenz.

Bislang sind ärztliche Hausapotheken im Umkreis von vier bis sechs Kilometer zu einer „normalen“ Apotheke nicht erlaubt. Die Neuerung sieht vor, dass in flächenmäßig großen Gemeinden, in denen jetzt schon eine Apotheke vorhanden ist, in Zukunft ein Arzt auch unterhalb von sechs Kilometern eine Hausapotheke betreiben darf.

Die zweite Neuerung betrifft die sogenannte Nachfolgeregelung. Für bestehende Hausapotheken von Ärzten gilt künftig, dass sie in einem Abstand von vier Kilometern zu einer öffentlichen Apotheke bestehen bleiben können. Bisher lag die Entfernung bei sechs Kilometern. Davon sollen rund 115 Hausapotheken profitieren.

Von dieser Lockerung verspricht sich die SPÖ/ÖVP-Koalition größere Anreize für Ärzte, sich in einer Landpraxis niederzulassen. Ebenso wie in Deutschland zeichnen sich in Österreich Probleme in der ambulanten medizinischen Versorgung ab. Die Gesetzesinitiative wird von Österreichs Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) ebenso unterstützt wie vom Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer.

Die Wiener Regierungskoalition betont, dass diese Regelung nicht nur im Sinne der Hausärzte, sondern vor allem auch für die Patienten von Vorteil sei. Vor allem für ältere und nicht mehr so mobile Personen bedeute die Neuregelung eine bessere Gesundheitsversorgung und einen „Gewinn an Lebensqualität". Für Gesundheitsministerin Oberhauser sind die Probleme bei der Fortführung der Hausapotheken ein Grund für die Auflösung von Landarztpraxen.

Die Österreichische Apothekerkammer kritisiert die Pläne als Schnellschuss. Man habe ein eigenes Modell erarbeitet, welches Gesundheitsversorgung durch Arzt und Apotheke ermögliche. „Mit dem heutigen Schnellschuss wird dies bedauerlicherweise blockiert", so Präsident Max Wellan in einer ersten Reaktion. Der Initiativantrag sichere nicht nur bestehende ärztliche Hausapotheken, sondern ermögliche auch die Bewilligung weiterer.

Damit gefährde die aktuelle Initiative aus Sicht der Kammer bestehende Apotheken auf dem Land, die einen wertvollen Bestandteil der Nahversorgung darstellten. Der Verstoß verhindere in größeren und wachsenden Gemeinden die Neueröffnung von öffentlichen Apotheken und Filialapotheken, sodass die Bevölkerung in diesen Orten auf das umfangreiche Angebot und die vielfältigen Serviceleistungen einer Apotheke verzichten müsse. Der Initiativantrag bedeute daher einen Rückschritt in der Patientenversorgung.

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