Schleswig-Holstein

Testkäufe: Qualität verbessert, Mängel bleiben

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Berlin -

Seit nunmehr mehreren Jahren schickt die Apothekerkammer Schleswig-Holstein regelmäßig 20 Pharmaziestudenten als Testkäufer in 300 Apotheken. Der damit erwartete „Erziehungseffekt“ scheint zu wirken. „Die Ergebnisse sind deutlich besser geworden“, berichtet Kammergeschäftsführer Frank Jaschkowski. Inzwischen meldeten sich die Hälfte der Test-Apotheken freiwillig. Und Ärger mit den Ergebnissen gebe es auch nicht mehr: „Die Testprotokolle dienen in vielen Apotheken als Grundlage für Teambesprechungen.“ Aber es gibt weiterhin Verbesserungsbedarf.

Im vergangenen Jahr hat sich die Kammer Schleswig-Holstein auch die Rezepturherstellung vorgenommen – in 50 Apotheken. Zuvor gab es Hinweise, dass die Bereitschaft zur Rezepturherstellung im Bereich Lübeck nicht so ausgeprägt gewesen sein soll. Das hat sich durch die Tests aber nicht bestätigt. In 85 Prozent der Fälle sei die Rezepturherstellung in Ordnung gewesen. Alle Apotheken haben die auf einem grünen Rezept verordnete Rezeptur hergestellt. Verweigert hat die Zubereitung keine Apotheke. Die Qualität der Rezeptur war durchweg gut. Nur in wenigen Fällen sei die Creme inhomogen oder der Gehalt außerhalb der zulässigen Spanne gewesen.

Allerdings musste in etwa 30 Prozent der Fälle die Kennzeichnung beanstandet werden. Hauptursache dafür war laut Jaschkowski die fehlende Gebrauchsanweisung. Der Hinweis „gemäß ärztlicher Verordnung“ hätte schon ausgereicht. Doch selbst der fehlte auf den Rezeptur-Aufklebern. Die Kammer führt dies auf veraltete Software in den Apotheken zurück, die diese Angaben nicht automatisch auf die Aufkleber drucke.

Zufrieden mit den landesweiten Testkäufen ist die Kammer vor allem wegen der verbesserten Beratungsleistung. Allerdings offenbart der Test weiterhin Mängel. Die Testkäufer wurden mit zwei Szenarien in die 300 Apotheken geschickt: Schlafstörung und Durchfall. Von den 150 „Schlafstörungs“-Apotheken wurden 90 durch die Kammer ausgewählt, 60 meldeten sich freiwillig. In drei Fällen erfolgte die Beratung durch eine PKA. Diese wurden nicht gewertet. In 41 Prozent erfolgte die Beratung durch den Apotheker.

Von diesen 62 Apothekern boten 41 von sich aus die Beratung an. In 21 Fällen mussten die Testkäufer die Beratung einfordern. Bei den 67 PTA war die unaufgeforderte Beratung in 51 Fällen häufiger. Hier mussten die Testkäufer in 16 Fällen nachhaken. Nicht so positiv fällt das Testkaufurteil zur „Beratungsstruktur“ aus. „Umfassend und angemessen“ berieten nach dem Eindruck der Testkäufer bei Schlafstörungen nur 19 Apotheker, bei 41 Apothekern sei die Qualität „verbesserungsfähig“. Bei 28 der getesteten PTA war die Beratung „umfassend und angemessen“ und bei 39 „verbesserungsfähig“.

Bei den „Schlafstörungs-Testkäufern“ wurde nur in der Hälfte der Fälle über die Grenzen der Selbstmedikation aufgeklärt: „Dieser Wert ist nicht zufriedenstellend, weil die Anwendung von Schlafmitteln insgesamt als problematisch gilt“, lautet das Testat. Allerdings sei zu berücksichtigen, dass durch TV-Werbung für Schlafmittel ein hoher Nachfragedruck erzeugt werde. In den meisten Fällen sei auch kein Arztbesuch empfohlen worden. Das Gesamturteil fällt hier nicht besonders schmeichelhaft aus: Daher sei es „nicht erstaunlich“, dass sich die Testkäufer „zu einem großen Teil“ nicht ausreichend beraten fühlten. Oftmals sei nur auf Nachfrage lediglich zum gewünschten Arzneimittel eine kurze Beratung erfolgt.

Bei den „Durchfall“-Testkäufen in 145 Apotheken ergab sich ein etwas besseres Bild: In 63 Apotheken wurde die Beratung vom Apotheker durchgeführt, in 58 Apotheken von PTA und in 24 Apotheken vom sonstigen pharmazeutischen Personal. Bis auf jeweils einen Fall leisteten alle Apotheker und PTA die Beratung unaufgefordert. Allerdings zeigt sich auch hier bei der Beratungsqualität ebenfalls ein gemischtes Bild: 37 Apotheker beziehungsweise 28 PTA leisteten umfassende und angemessene Beratung. In 26 beziehungsweise 30 Fällen hätte die Beratung besser sein können.

Insgesamt ergaben die Durchfall-Testkäufe, dass die „Apotheken sorgfältig darauf achten, das pharmazeutische Tätigkeiten durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden“, so das Testurteil. Bemängelt wurde allerdings, das „in erheblichen Umfang“, 40 Prozent, keine Berufsbezeichnung erkennbar gewesen sei: „Dieser Wert ist eindeutig zu hoch“, heißt es im Beratungsprotokoll. In Einzelfälle habe der Name der beratenden Person dem Kassenbon entnommen werden können: „Dies entspricht jedoch im Grunde nicht den Anforderungen unserer Berufsordnung.“

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