Johanniskraut

Hersteller umgehen Verschreibungspflicht

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Zum 1. April dieses Jahres werden Johanniskraut-haltige Präparate zur Behandlung mittelschwerer Depressionen verschreibungspflichtig. Die Kassenschlager der Selbstmedikation werden jedoch nicht aus der Sichtwahl verschwinden: Die Phytopharmaka- Hersteller haben vorgesorgt und Produkte mit der Indikation „leichte vorübergehende depressive Störungen“ am Markt platziert. Die OTC-Varianten enthalten die gleiche Menge Johanniskraut-Trockenextrakt und haben den gleichen Preis. Lediglich die Indikationen sind unterschiedlich.

Die Firma Steigerwald vertreibt bereits seit 1. Oktober vergangenen Jahres das Produkt „Laif 900 Balance“. Die Filmtabletten enthalten genau wie die des künftig verschreibungspflichtigen „Laif 900“ 900 Milligramm Johanniskraut-Trockenextrakt. Auch die Art der Hilfsstoffe ist identisch. Da der Hersteller allerdings die Zulassung lediglich für „leichte vorübergehende depressive Störungen“ beantragt hat, ist das Präparat apothekenpflichtig.

Auch von der Firma Cassella-med gibt es inzwischen eine OTC- und eine Rx-Variante von „Jarsin“ mit 300 Milligramm Wirkstoff. Dr. Willmar Schwabe Arzneimittel hat zu der 600 Milligramm-Variante des künftig verschreibungspflichtigen „Neuroplant“ nun das apothekenpflichtige „Neuroplant Aktiv“ auf dem Markt.

Bei Johanniskraut-Produkten gibt es nun also eine ähnliche Situation wie bei „Voltaren Schmerzgel“ und „Voltaren Emulgel“ sowie bei zahlreichen Ibuprofen-Präparaten, die zum einen mit der Indikation leichte bis mäßig starke Schmerzen als OTC-Produkte erhältlich und gleichzeitig zur Anwendung bei Rheuma verschreibungspflichtig sind.

An der freien Verfügbarkeit von Johanniskraut-Präparaten ändert sich somit trotz Verschreibungspflicht nichts. Ob Ärzte, die bei ihren Patienten eine mittelschwere Depression diagnostizieren, tatsächlich ein Medikament zu Lasten der Krankenkasse verordnen werden oder ihren Patienten den Kauf des OTC-Präparates nahe legen, bleibt abzuwarten.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte im vergangenen Jahr beschlossen, den Vertriebsstatus für Johanniskraut-haltige Präparate zur Behandlung mittelschwerer Depressionen zu ändern, da unter Depressionen leidenden Menschen „eine eigenständige korrekte Indikationsstellung in der Regel nicht möglich“ ist. Diagnosestellung, Therapie sowie Patientenüberwachung soll laut BMG deshalb unter ärztlicher Kontrolle erfolgen.

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