Kartellverfahren

LAV: Kritik gehört zur Verbandsarbeit

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Im Zusammenhang mit den Kartellverfahren ging es auch um die Frage, wie weit die Meinungsfreiheit in der Verbandsarbeit gehen darf. Die Apotheker hatten stets darauf beharrt, sich im Rahmen des Erlaubten bewegt und die Interessen ihrer Mitglieder gesetzeskonform vertreten zu haben. Mit dem plötzlichen Ende sehen sich die Apotheker bestätigt: „Wir waren uns vom ersten Augenblick an sicher, dass wir als Interessenvertretung richtig gehandelt haben und der Vorwurf des Boykottaufrufes nicht haltbar sein wird“, kommentierte die Geschäftsführerin des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg, Ina Hofferberth.

„Einer unserer Kritikpunkte damals war eine erste DocMorris-Apotheke in Fremdbesitz in Saarbrücken. Heute ist bewiesen, dass diese Apotheke damals unrechtmäßig betrieben wurde“, so Hofferberth weiter. „Unserer Ansicht nach besteht für einen Berufsverband im Gesundheitswesen für den Schutz der Verbraucher und der Apotheker geradezu die Pflicht, solche Ereignisse und Entwicklungen dezidiert zu beobachten, zu bewerten und gegebenenfalls auch öffentlich zu kritisieren. Unsere Argumente und unser Handeln waren nötig und unbedingt berechtigt. Hierin sehen wir uns nun durch das Verfahrensende bestätigt.“

Das Bundeskartellamt hatte Bußgelder gegen den LAV und seinen Vorsitzenden Fritz Becker verhängt. Alleine der LAV sollte nach eigenen Angaben mehr als 250.000 Euro zahlen

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