Krankheitsvorbeugung

Kassen werfen BZgA Teilversagen vor

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Die gesetzlichen Krankenkassen haben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ein Teilversagen bei der Krankheitsvorbeugung vorgeworfen. Sie müssen nach Vorgaben des 2015 verabschiedeten Präventionsgesetzes von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) der Kölner Behörde jährlich Millionenbeträge überweisen.

Die BZgA soll damit vor allem Minderjährige und Ältere zu gesundheitsbewusstem Leben anhalten. Doch von den 2017 zur Verfügung stehenden Kassen-Mitteln von 63 Millionen Euro würden voraussichtlich nur weniger als 17 Millionen ausgegeben, sagte Gernot Kiefer vom Vorstand des Kassenverbands am Donnerstag vor Journalisten in Nauen bei Berlin.

Damit die Bundeszentrale die AufgaBen erledigen könne, habe der Kassenverband neun Arbeitsfelder definiert, sagte Kiefer, unter anderem die Entwicklung von Gesundheitsprogramen für Ältere oder für Menschen mit Migrationshintergrund. Die meisten Aufgaben seien aber von der Behörde bisher nicht erledigt worden. „Termine wurden gerissen, Aufträge an Dritte gegeben, und es kommen Arbeitsergebnisse, die nicht abnahmefähig sind.“

Wenn sich das nicht ändere, solle der Gesetzgeber reagieren und den Zwangsbeitrag der Kassen an die BZgA streichen, so dass die Versicherungen das Geld selbst für mehr Krankheitsvorbeugung bei gesellschaftlichen Gruppen verwenden könnten, die dies besonders nötig hätten.

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