Apothekenbetriebsordnung

Beratungspflicht für Klinikapotheker

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Auch für Krankenhausapotheker sieht die Kabinettsvorlage zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) Änderungen und Konkretisierungen vor. Der Apothekenleiter muss die gelagerten Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte regelmäßig überprüfen und dies dokumentieren. Das Krankenhauspersonal soll zu einer sicheren, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie und zur Anwendung der Präparate beraten werden. Soweit erforderlich, sollen auch Patienten informiert werden.

Zudem soll nicht nur das pharmazeutische, sondern auch das übrige Personal in der Apotheke „in ausreichender Zahl“ vorhanden sein. Neu ist ebenfalls die vierwöchige Frist, in der die Protokolle über die Überprüfungen der Arzneimittel auf den Stationen abgeliefert werden müssen.

Außerdem sollen die Dokumentationspflichten im Rahmen des QM-Systems auch in den Kliniken gelten. Große Investitionen dürften auf die Kliniken aber nicht zukommen: Nach Schätzungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) müssen nur 5 Prozent (rund 20 Apotheken) die 700 Euro für die QMS-Einführung einplanen, viele der rund 400 Krankenhausapotheken seien sogar bereits zertifiziert. Auch den vorgeschriebenen Hygieneplan könnten bereits 95 Prozent der Apotheken vorweisen.

 

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